Wenn der Schnee die RhB zum Stillstand bringt
«RhB gibt alle Strecken wieder frei», «Reisende ins Oberengadin müssen sich in Geduld üben», «Berninalinie unterbrochen, Albula wieder offen» – solche Schlagzeilen liest man Winter für Winter wenn der Schnee den Kanton Graubünden flächendeckend überzieht. Und auch im eben erst so langsam in Fahrt gekommenen Winter gab es bereits einen Schnee bedingten Streckenunterbruch: am Montag blockierte ein umgeknickter Baum die Strecke zwischen Zernez und Chinuos-chel. Bei der Rhätischen Bahn hat man allerdings längst grosse Erfahrung mit solchen Zwischenfällen, wie Sprecher Simon Rageth erklärt.
Seit Oktober 2017 musste die RhB im Winter acht Mal Streckenabschnitte wegen grosser Schneemengen und 18 Mal wegen umgeknickter Bäume sperren. Zusätzlich wurden Strecken wegen Lawinengefahr präventiv gesperrt. Insgesamt gab es also in den Wintern 2017/18 und 2018/19 36 Streckenunterbrüche.
Arosabahn und Berninalinie
Geografisch vereilen sich die Störfälle laut Rageth relativ gleichmässig über den ganzen Kanton. Zwei Hotspots kann er aber dennoch benennen: «Auf der Strecke Chur-Arosa haben wir relativ viele Baumwürfe. Das kommt vor allem Anfang Winter häufiger vor, wenn der Boden noch nicht gefroren ist und die Bäume noch nicht so stabil stehen unter der Schneebelastung.» Die zweite öfter betroffene Strecke ist die Berninalinie. «Diese Strecke wird öfter wegen Lawinengefahr gesperrt, bis Lawinenhänge gesprengt sind oder die Gefahr sonst vorbeigeht», erklärt Rageth. Sehr viel öfter als andere Strecken seien aber auch diese beiden Linien nicht betroffen.
Auch für die kleine Rote gibts kein Durchkommen
Der Ablauf in einem Störungsfall ist klar definiert. Der Zug, der auf eine Störung stösst, hält an und wird dann als Ganzes evakuiert (Passagiere dürfen den Zug im Normalfall nicht auf der Strecke verlassen). Der betroffene Zug wird in den nächsten Bahnhof zurückgefahren respektive gezogen. «Gibt es Strom auf den Leitungen und handelt es sich um einen Pendelzug, der auf beiden Seiten einen Führerstand hat, kann der Lokführer selbständig in den letzten Bahnhof fahren. Sonst wird er abgeschleppt», beschreibt Rageth das Vorgehen. Dann werde der zuständige Störungsdienst aufgeboten und innerhalb von 30 bis 60 Minuten – Ausnahmen bestätigen die Regel – sollte jemand vor Ort sein und eine Lagebeurteilung machen können. Dann werden Ersatztransporte für die betroffenen Passagiere organisiert.