Einführungsklassen und mehr Lohn: Das möchte die Regierung im Schulgesetz anpassen
Nach der Totalrevision des Bündner Volksschulgesetzes im Jahr 2012 werden erneut Anpassungen im Schulgesetz nötig. Das schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Die veränderten gesellschaftlichen Bedürfnisse und die grossen technologischen Fortschritte würden dies nötig machen. Die Regierung hat nun zuhanden des Grossen Rates eine Botschaft verabschiedet, die dieser in der Dezembersession behandeln wird. Dabei geht es um die folgenden Punkte:
Mehr Spielraum für sonderpädagogische Massnahmen
Mit der Teilrevision des Schulgesetzes und der Schulverordnung sollen die Schulträgerschaften wieder mehr Handlungsspielraum beim Führen von Einführungsklassen (EK) haben – hier wird der Unterrichtsinhalt des ersten Primarschuljahres auf zwei Schuljahre verteilt – sowie weitere sonderpädagogische Massnahmen anbieten können. Vor dem Inkrafttreten des aktuellen Schulgesetzes gab es in vielen Schulen Einführungsklassen, im Schuljahr 2012/13 wurden nur noch in fünf Schulträgerschaften separative EK und in zwei Schulträgerschaften integrative EK geführt. Dies soll jetzt wieder geändert werden – gemeinsam mit der Ermöglichung von weiteren sonderpädagogischen Massnahmen.
Verbesserung der Arbeits- und Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen
In der Revision ist vorgesehen, die Arbeits- und Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen zu verbessern und diese den Ostschweizer Kantonen anzugleichen. Das bedeutet, dass die Mindestlöhne angehoben werden und auch für Teilzeitangestellte eine Altersentlastung gewährt wird.
Förderung von Lagern mit externen Übernachtungen
Führen Schulen spezielle Unterrichtseinheiten wie Projekttage, Exkursionen oder Klassenlager durch, so können gemäss Bundesgerichtsurteil den Erziehungsberechtigten aktuelle Kosten in der Höhe von maximal 10 bis 16 Franken pro Tag in Rechnung gestellt werden – also der Betrag, den sie durch die Abwesenheit der Kinder einsparen. Weil vor allem mehrtägige Aktivitäten mit externen Übernachtungen die soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler stärken und gleichzeitig höhere Kosten verursachen, soll der Kanton künftig solche Aktivitäten finanziell unterstützen, wie es in der Mitteilung heisst.