Dafür müsst ihr 2024 tiefer in die Tasche greifen
Allgemeine Inflation, steigende Krankenkassenprämien und höhere Zinsen: Auch 2023 sind uns diese Begriffe ständig begegnet. Die Auswirkungen dieser Preiserhöhungen merken wir auch in unserem Portemonnaie. Was im nächsten Jahr auf uns zukommt, haben wir euch hier zusammengestellt.
Mehrwertsteuer
Erstmals seit sechs Jahren klettert der Mehrwertsteuersatz in der Schweiz wieder in die Höhe. Per 1. Januar 2024 wird der Satz von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent angehoben. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent beträgt neu 2,6 Prozent und der Sondersatz für die Beherbergungsbranche wird von 3,7 Prozent auf 3,8 Prozent angehoben. Das Schweizer Stimmvolk hat die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV am 25. September 2022 mit 55 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.
Schweizer Händler wollen Steuererhöhung abfedern
Krankenkasse
Auch die Krankenkassenprämien werden im Jahr 2024 teurer. Die mittlere Monatsprämie beträgt neu durchschnittlich 359.50 Franken. Das entspricht einem Anstieg von 8,7 Prozent. Die mittlere Prämie für Erwachsene steigt um 33.80 Franken auf 426.70 Franken. Diejenige für junge Erwachsene erhöht sich um 8,6 Prozent auf 300.60 Franken. Die mittlere Prämie für Kinder steigt gegenüber 2023 um 8 Franken auf 111.80 Franken.
Krankenkassenprämien steigen in Graubünden und Glarus etwas weniger stark als schweizweit
Miete
Im Dezember wurde der hypothekarische Referenzzinssatz auf 1,75 Prozent angehoben. Die Vermieterinnen und Vermieter können den Mietzins um drei Prozent erhöhen, sofern auch frühere Senkungen vorgenommen wurden. Ein Erhöhungsanspruch besteht konkret, falls der aktuelle Mietzins auf dem bisherigen, seit dem 2. Juni 2023 geltenden Referenzzinssatz von 1,5 Prozent basiert. Falls er gar noch auf dem älteren von 1,25 Prozent basiert, ergibt sich ein noch grösserer Erhöhungsanspruch. Eine Mieterhöhung kann auf den nächsten Kündigungstermin hin geschehen, muss jedoch zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist kommuniziert werden.