Nach Autobrand beim Aussichtsturm auf dem Schwanderberg: Lenker durfte gar nicht hochfahren
Richard Schmidt, Stabsoffizier der Kantonspolizei Glarus, erzählt auf Nachfrage, es sei nicht klar, was den Brand auslöste. Es könne passieren, dass ein Personenwagen aufgrund eines Schadens Feuer fange. «Wenn es keine verletzten Personen oder gar Tote gibt oder sich keine komplexen Haftungsfragen stellen, verzichtet die Kantonspolizei aufgrund des sehr hohen Aufwandes auf eine detaillierte Untersuchung des betroffenen Fahrzeugs», so Schmidt.
«Vermutlich wollte er bloss die Aussicht geniessen»
Auf der Strasse gibt es ein Fahrverbot. «Der Lenker war nicht berechtigt, dorthinzufahren», sagt Schmidt. Der Fahrer erhalte eine Ordnungsbusse. Der Zielort des Fahrers sei offenbar der Bereich um den Aussichtsturm gewesen. «Wir wissen nicht genau, was der Fahrer dort oben suchte. Vermutlich wollte er bloss die Aussicht geniessen», so Schmidt.
Der Fahrer hat laut Informationen der Kantonspolizei einen komischen Geruch wahrgenommen und sah im Rückspiegel brennende Tropfen auf dem Boden. Daraufhin parkierte er das Auto neben dem Turm und öffnete die Motorhaube. «Ihm ist eine Stichflamme entgegengekommen und das Auto begann zu brennen», sagt Schmidt. Die beiden Mitfahrer hätten das Auto aber rechtzeitig verlassen können.
«Es wäre natürlich klüger gewesen, das Fahrzeug nicht neben dem holzigen Aussichtsturm zu parkieren. Aber im Schock kann das passieren», sagt Schmidt. Es sei Glück, dass der Turm nicht beschädigt worden sei, so Schmidt.