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Wohnen

Wohngemeinschaft: Haupt-, Mit-, Untermieter? Ein kurzer Guide für Vermieter

Wohngemeinschaften sind eine Wohnform, die immer mehr an Beliebtheit gewinnt. Sie bietet schliesslich ein Höchstmass an Flexibilität bei einem Mindestmass an Kosten, da die Miete ganz einfach durch alle Bewohner geteilt werden kann.
Wohnen Südostschweiz
19.01.2017, 09:16 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

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Alles in allem kommt dadurch aber in der Regel dennoch mehr Geld zusammen als bei einer Einzelvermietung, weshalb die „WG“ auch für Vermieter meist sehr lohnenswert ist. Kein Wunder also, dass nicht mehr nur Studenten heutzutage auf die Wohngemeinschaft setzen, sondern auch viele Singles oder sogar Rentner. Dennoch: WG ist nicht gleich WG. Es gibt nämlich verschiedene Möglichkeiten der Vertragsgestaltung.

Eine Wohngemeinschaft – drei mögliche Mietverträge
In einer Wohngemeinschaft leben zwei oder mehr Personen gemeinsam in einer Wohnung, wobei in der Regel jeder Bewohner eines der Zimmer bezieht. Es handelt sich also nicht um ein Paar oder eine Familie, welche die Wohnung gemeinschaftlich bewohnt und auch wieder verlässt. In einer WG kann prinzipiell jeder Vertragspartner unabhängig von den anderen ein- beziehungsweise ausziehen. Geregelt wird das natürlich in einem Mietvertrag. Als Eigentümer haben Sie hierfür drei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Auswahl:

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