Wochenaufhalter: Wo zahlen Pendler ihre Steuern?
Immer mehr Menschen suchen sich für ihre Arbeitsstelle einen zweiten Wohnsitz, damit ihre Familie nicht mit umziehen muss oder sie an ihrem früheren Wohnort nicht alle sozialen Kontakte abbrechen müssen, zum Beispiel zu ihren Eltern, Geschwistern oder auch einem/r Lebenspartner/in. Die Frage, welche sich dann allerdings häufig stellt, ist: An welchen dieser zwei Wohnorte müssen Sie eigentlich Steuern zahlen? Und welcher gilt als Ihr Hauptwohnsitz beziehungsweise Zweitwohnsitz? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen in Kürze zusammengefasst:
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Wo hat der Wochenaufhalter seinen steuerrechtlichen Wohnsitz?
Internationale Wochenaufhalter: Welche Sonderregelungen gelten für Grenzgänger?
Wie sieht das nun aber aus, wenn Sie nicht nur zwischen unterschiedlichen Städten oder Kantonen pendeln, sondern sogar zwischen der Schweiz und dem Ausland, Deutschland beispielsweise oder Österreich?
Wochenaufhalter aufgepasst: Prüfen Sie Ihre Steuerrechte!
Alles in allem handelt es sich bei den Wochenaufhaltern um einen komplexen steuerrechtlichen Sonderfall, welchen es stets im Einzelfall zu prüfen gilt. Dies macht immer dann Sinn, wenn die Besteuerung an Ihrem Familienort für Sie „günstiger“, also vorteilhafter, wäre als an Ihrem Arbeitsort. Lassen Sie sich in diesem Fall am besten von einem Steuerberater helfen oder prüfen Sie noch einmal die in Ihrem Kanton geltenden Regelungen für (internationale) Wochenaufhalter. Es kann sich aus finanzieller Sicht definitiv lohnen!