Mietrecht: Wo liegen die Grenzen des Besuchsrechts?
Doch was, wenn Sie einem Angehörigen gleich für mehrere Tage oder gar Wochen Unterschlupf bieten möchten? Oder der Besuch vielleicht tierischer Art ist, zum Beispiel aufgrund Ihres Nebenjobs als Hundesitter? Beim Thema Besuch kommt es zwischen Mietern und Vermietern sehr häufig zum Streit. Es steht die Frage im Raum: Wann gilt Besuch eigentlich noch als Besuch und wann sind dessen Grenzen erreicht?
CO2 Communication
Mieter haben ein Recht auf Besuch
Da Besuch zum alltäglichen Leben gehört und damit auch zur „normalen“ Nutzung einer Mietwohnung, darf Ihr Vermieter diesen nicht einfach im Mietvertrag gänzlich verbieten. Als Mieter haben Sie durchaus ein Recht auf Besucher, welches sich aus dem üblichen Gebrauchsrecht an dem angemieteten Objekt ergibt. Die Pflege sozialer und persönlicher Kontakte ist daher natürlich in Ihrer Wohnung erlaubt und benötigt erst einmal keinerlei Einverständnis des Vermieters. Auch zeitliche oder ähnliche Begrenzungen sind nicht pauschal gesetzlich verankert. Sie dürfen also auch in der Nacht oder über die Dauer von mehrwöchigen Ferien prinzipiell Besuch empfangen. Dennoch gibt es wie von jeder Regel auch hier natürlich Ausnahmen. Als Mieter müssen Sie sowie Ihr Besuch sich nämlich an wichtige Regeln halten, um nicht die Grenzen des Erlaubten zu überschreiten. Hierzu gehören:
Grenzen der Besuchsregelung
Folgen von unerlaubtem Besuch
Sollten Sie Ihr Besuchsrecht allerdings überschreiten, kann der Vermieter Ihnen eine Abmahnung oder im Folgefall sogar die Kündigung zukommen lassen. Das Besuchsverbot des Vermieters muss allerdings ausreichend begründet sein und darf nicht aus rein persönlichen, moralischen oder gar diskriminierenden Motiven resultieren. Sollte Ihr Vermieter aufgrund der höheren Verschleiss- oder Nebenkosten gegen den Besuch sein, können Sie eventuell mit ihm über eine kleine Mieterhöhung oder eine Pauschalzahlung für den Zeitraum des Besuchs verhandeln. Nicht verhandelbar ist ein Besuchsverbot allerdings dann, wenn Ihr Besucher durch sein Verhalten oder die reine Anwesenheit Vertragsklauseln verletzt, zum Beispiel die Mietsache beschädigt.