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Wirtschaft

Institut Ftan bangt um Wirtschaftsfreiheit

Der Kanton plant eine Totalrevision des Mittelschulgesetzes. Unter anderem soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um Steuerinstrumente gegenüber den privaten Mittelschulen einzuführen. Das führt zu Unmut.
07.11.2017, 04:30 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Die Zahl der Bündner Mittelschülerinnen und Mittelschüler ist rückläufig. Diese Tatsache stellt für einzelne private Mittelschulen ein existenzbedrohendes Risiko dar. Wie real dieses Risiko ist, hat der Fall des Hochalpinen Instituts Ftan bewiesen. Im Sommer 2015 stand die private Mittelschule aufgrund des geringen Schülerbestandes kurz vor der Schliessung. «Wir wurden damals völlig überrascht», erinnert sich Regierungsrat Martin Jäger an die Zeit kurz nach Bekanntgabe des Konkurses. Nur dank des ausserordentlichen Engagements Dritter konnte die Schule doch weitergeführt werden. Im heutigen Mittelschulgesetz fehlen die Instrumente, welche es dem Kanton ermöglichen, Missstände frühzeitig zu erkennen und im Notfall einzuschreiten. Dies soll sich mit der Totalrevision des Mittelschulgesetzes ändern.

«Der Kanton hat nicht nur gegenüber den Mittelschulen eine Aufsichtspflicht. Er ist auch in der Pflicht, den Mittelschülerinnen und Mittelschülern einen Abschluss ihrer Ausbildung unter regulären Bedingungen zu ermöglichen. Im Weiteren muss der Kanton über eine Interventionsmöglichkeit verfügen, falls eine private Mittelschule ihren Betrieb nicht mehr weiterführen kann oder will.» Diese Zeilen stammen aus dem Bericht zur Totalrevision des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden.

Der Tod für Privatschulen?

Bis 2020 soll die gesetzliche Grundlage für die künftigen Leistungsaufträge mit den privaten Mittelschulen geschaffen werden. Ziel ist laut Bericht, «für alle Beteiligten Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit herbeizuführen bzw. zu erhöhen». Der Leistungsauftrag soll dem Kanton auch eine bessere Steuerungsmöglichkeit bieten. Zudem soll bestimmt werden, ob und in welchen Fällen der Kanton einen Leistungsauftrag entziehen oder abändern kann.

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Wir brauchen primär ein Gesetz, das wieder zeitgemäss ist.»

Jon Peer ist Verwaltungsratspräsident des Hochalpinen Instituts Ftan. Er ist von der geplanten Totalrevision des Mittelschutzgesetzes nicht gerade begeistert. Peer stört sich vor allem daran, dass der Leistungsauftrag an eine Mittelschule künftig an die Auflage gebunden sein soll, als «nicht gewinnbringende Institution» geführt zu werden. «Eine Privatschule ist eine wirtschaftlich geführte Unternehmung, welche gewinnorientiert handeln muss, um einerseits den Aktionären Dividenden bezahlen zu können und andererseits auch, um durch erarbeitete Gewinne Rückstellungen für Neuinvestitionen bilden zu können», meint Peer. Nur wer markttauglich sei, könne ein pädagogisch hochwertiges Angebot garantieren. Es dränge sich die Frage auf, ob nun gezielte Regulatoren geplant werden, um die privaten Mittelschulen abschaffen zu können.

Beschränkte Wirtschaftsfreiheit

Gemäss einem vom Kanton beauftragten externen Rechtsgutachten nehmen private Mittelschulen als Trägerinnen eines dezentralen Mittelschulangebots auch staatliche Aufgaben wahr. Deswegen können sie sich nur beschränkt auf die Wirtschaftsfreiheit berufen. Laut Jäger geht es in erster Linie darum, die Interessen der Bündner Schülerinnen und Schüler zu wahren. Bislang gibt es keine gesetzlichen Grundlagen, welche die Beziehung zwischen dem Kanton und den privaten Mittelschulen regeln.

«Wir brauchen primär ein Gesetz, das wieder zeitgemäss ist», meint Jäger. Das aktuelle Mittelschulgesetz stammt aus dem Jahr 1962. Der Gesetzestext wurde vielfach teilrevidiert und ist unübersichtlich. «Klare Spielregeln sind wichtig, damit wir nicht mehr überfallen werden können», erklärte der Vorsteher des Erziehungsdepartements weiter. Mit Artikel 22 hätte der Kanton ein neues Instrument. Gemäss diesem muss die strategische Leitung der Mittelschule künftig bei einer Überschuldung das Departement umgehend informieren. Dieses trifft die Vorkehrungen, um die weitere Ausbildung der Betroffenen sicherzustellen.

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