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Schweiz & Welt

Weniger Bürokram für Näherbauen?

Südostschweiz
28.01.2019, 04:30 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Fünf Landräte – quer durch die Fraktionen – verlangen eine Änderung der erst letztes Jahr im Raumentwicklungs- und Baugesetz gültig gewordenen Vorschrift. Heute wird mit dem Baugesuch geprüft, ob der Grundbucheintrag mit der entsprechenden Abmachung vorliegt. Ziel ihrer Motion ist: Künftig soll die nachbarrechtliche Abmachung samt Grundbucheintrag erst beim Baubeginn vorliegen müssen.

Heute müssten die Bauherren die Kosten für das Aufsetzen und Beurkunden eines Dienstbarkeitsvertrags auf sich nehmen, ohne dass sie Gewissheit hätten, ihr Bauvorhaben überhaupt bewilligt zu bekommen, so die Kritik. Das könne zu unnötigen Grundbucheinträgen oder viel Zeitverlust vor der Einreichung des Baugesuchs führen, so die Landräte.

Künftig soll laut den Motionären bis zum eigentlichen Baubeginn «genügend Zeit» bleiben, um sich mit dem Nachbarn zu einigen. Der Gemeinderat würde die Baufreigabe trotzdem erst erteilen, wenn die Abmachung zum Grenzabstand im Grundbuch eingetragen wäre. (so/fra)

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