Jagd auf zwei Wolfsrudel kann weitergehen
Am Freitagabend hatte der Kanton Graubünden mitgeteilt, dass alle präventiven Abschüsse von Wölfen gestoppt werden. Naturschutzverbände hatten eine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Wolfjagd-Stopp: Kanton leitet rechtliche Schritte ein
Nur vier von sechs Rudeln betroffen
Nun liegt die Beschwerde auch dem Kanton vor und es zeigt sich, dass die zwei Wolfsudel Lenzerhorn und Beverin von ihr nicht betroffen sind. Entsprechend können diese Rudel wie vorgesehen präventiv bejagt werden, wie es am Montagabend in einer Mitteilung des Amts für Jagd und Fischerei heisst. Dies bedeute, dass auch die Jägerinnen und Jäger, die sich zur Sonderjagd angemeldet haben, die Wildhut bei der Regulation dieser Rudel unterstützen können. Informationen für die Jägerinnen und Jäger zur Durchführung der Sonderjagd werden auf der Homepage des Amts für Jagd und Fischerei aufgeschaltet.
Konkret betroffen von der Einsprache seien die Rudel Stagias und Vorab bezüglich Abschuss eines ganzen Rudels sowie Rügiul und Jatzhorn bezüglich Regulation der Jungtiere und damit die Entnahme von elf Wölfen. Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung.
Graubünden stoppt Abschuss von Wölfen
Keine Information seitens Umweltorganisationen
Überrascht und enttäuscht zeigt man sich beim Kanton darüber, dass man über den Beschwerdeinhalt nur durch die Berichterstattung in den Medien und nicht von den Umweltorganisationen direkt informiert worden sei. «Ich bedauere es, dass unsere Arbeit mit den Beschwerden so erschwert wird. Der Kanton Graubünden betreibt ein umsichtiges Wolfsmanagement», wird Regierungsrätin Carmelia Maissen in der Mitteilung vom Montag zitiert. Die Beschwerde eingereicht hatten die Naturschutzorganisationen WWF Schweiz, Pro Natura und Bird Life Schweiz. (dje)