Verurteilt: Soldat überfiel einen Kameraden im Schlaf
Es geschah vor drei Jahren im Bunker der Zivilschutzanlage in Oberurnen. Ein Wachtmeister und einige Kameraden im Wiederholungskurs schleichen sich mitten in der Nacht ins Zimmer und verpassen einem im Bett liegenden Kameraden eine schallende Ohrfeige. Dann schleicht sich der Wachtmeister aus dem Zimmer und kehrt einige Minuten später mit Panzertape zurück. Das klebt er dem verängstigten Mann auf den Mund und Oberkörper.
Das Opfer hatte vorher heimlich eine Tonaufnahme auf seinem Handy gestartet. Es gebe «sinnbildlich no es Chläbband uf d Schnurre» hört man den Angreifer lallen. Wenn er so weitermache, werde er ihn mit Handschellen ans Bett fesseln.
Als Verräter abgestempelt
Er sei betrunken gewesen, verteidigte sich der 33-Jährige vor dem Militärgericht, das am Montag im Gebäude des Bezirksgerichts March in Lachen tagte. Wie das am Prozess anwesende Online-Magazin «Republik» berichtet, hatte das Opfer vor dem nächtlichen Angriff einen Streit mit seinen Kameraden.
Als Wachtkommandant hatte der 27-jährige Unteroffizier seine Unteroffizierskameraden zurechtgewiesen, als diese in der Nacht herumlärmten. Das darauf folgende hässliche Wortgefecht meldete das spätere Opfer seinem Vorgesetzten. Bei seinen Kameraden war er danach als Verräter und Kameradenschwein abgestempelt. Der nächtliche Angriff war eine Racheaktion – vorher schon hatten sie ihm die Abzeichen vom Tarnanzug gerissen.
Opfer und Täter sprechen sich aus
Das Militärgericht hat den Angeklagten nach einem ganztägigen Prozess der Tätlichkeit und der versuchten Nötigung schuldig gesprochen. Vom Vorwurf der Drohung wird er freigesprochen. Das Urteil lautet auf eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken.
Der Verteidiger hatte argumentiert, dass das Klebeband und die drohenden Worte keinen Tatbestand erfüllten. «Das Strafrecht schützt keine Mimosen, und schon gar nicht ist das Militär ein Ort für Mimosen», sagte der Verteidiger. Der Auditor sagte hingegen, es sei eine Frechheit, von einem Lausbubenstreich zu reden. Es gehe um unerlaubte Truppenjustiz, um einen Angriff gegen einen wehrlos Schlafenden. «Niemand ist für das Opfer eingestanden.»
Das Opfer und der Täter trafen einander im Gerichtssaal wieder. Wie die «Republik» berichtet, sprachen sich die beiden in den Verhandlungspausen aus und reichten einander schliesslich die Hände.