Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vertagt
von Anita Stecher, Medienverantwortliche beim HEV Schweiz und Reto Nick, Geschäftsführer des HEV Graubünden
An ihrer Sitzung vom 5./6. Mai hat die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) erneut den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beraten. Sie hat aber die Chance verpasst, endlich eine Vorlage zuhanden des Nationalrats zu verabschieden. Stattdessen wird die Kommission das Geschäft voraussichtlich im August in einer zweiten Lesung weiterberaten.
Zwei Varianten werden diskutiert
Dabei werden zwei Varianten beraten: Einmal die Vorlage, die in verschiedenen Punkten von derjenigen abweicht, welche vom Ständerat unterstützt wird. Zum anderen bringt die WAK-N auch ein Alternativmodell auf das Tapet: Eine generelle Beschränkung des Eigenmietwertes auf 60 bis 70 Prozent der Marktmiete.
Eine solche Beschränkung ist aus Sicht des HEV eine reine Retusche am bestehenden Steuersystem und nicht zielführend. Die Verwaltung muss nun die finanziellen Auswirkungen berechnen. Der HEV fordert eine zügige Behandlung durch die WAK-N und den Nationalrat und unterstützt die system- und verfassungskonforme Vorlage des Ständerats zum Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung.
Eigenmietwert abschaffen
Die Erhebung einer fiktiven Mietzins-Steuer für die Nutzung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses muss endlich abgeschafft werden. Der Ständerat hatte hierfür eine ausgewogene Vorlage verabschiedet. Dass die Abschaffung auch für die WAK-N im Zentrum steht, ist positiv zu vermerken. Reine Retuschen am bestehenden System bringen keine Lösung – vielmehr warten die Wohneigentümer seit Langem auf eine gerechte Lösung. Für die Nutzung anderer Vermögenswerte beispielsweise Autos, Segelschiffe, Jachten, Pferde, Bilder oder Fernseher muss der jeweilige Eigentümer auch keinen fiktiven Mietzins versteuern. Die Besteuerung des sogenannten fiktiven Eigenmietwertes bei Wohneigentümern ist seit Jahrzehnten umstritten. Die Festlegung der «Eigenmiet-Steuer» durch die Steuerbehörden verursacht einen enormen Administrationsaufwand und führt zu einer grossen Zahl von Einsprachen und Gerichtsverfahren. Zudem bestraft das geltende System die Amortisation von Hypotheken und fördert so die Verschuldung.