Tödlicher Lehrlingsunfall in der Weissen Arena: Strafverfahren wird nicht weitergeführt
Die Bündner Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren zum Todesfall eines Lernenden beim Seilbahnunterhalt in Laax eingestellt.
Die beiden Beschuldigten hätten ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzt, bestätigte die Bündner Staatsanwaltschaft auf Anfrage von Keystone-SDA. Nach dem tödlichen Arbeitsunfall des 17-Jährigen vom 19. Dezember 2022 hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Techniker eröffnet, die unter anderem für die Lernenden sowie die Wartung der Anlagen verantwortlich gewesen waren. Aufgrund der Untersuchung habe aber nicht festgestellt werden können, ob seitens der beiden beschuldigten Personen eine kausale Verletzung der Sorgfaltspflichten vorgelegen habe, teilte die Staatsanwaltschaft nach einem Bericht des italienischsprachigen Radios und Fernsehens RSI mit. Das Verfahren sei per Ende März eingestellt worden.
Der Entscheid der Staatsanwaltschaft ist noch nicht rechtskräftig. Die Angehörigen des verstorbenen Jugendlichen hätten aber bereits erklärt, dass kein Interesse an einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung bestehe, schrieb die Behörde am Montagabend auf Anfrage.
Beim Unfall vor vier Jahren war der verunglückte Mechatronik-Lernende auf einer Stütze der Luftseilbahn Laax Crap Sogn Gion vom Laufwerk einer Kabine erfasst worden. Er prallte zuerst auf die Kabine, stürzte anschliessend rund 40 Meter in die Tiefe und starb. Die Schweizerische Untersuchungsstelle (Sust) stellte daraufhin Sicherheitsrisiken fest: Der 17-Jährige sei zum Zeitpunkt des Unfalles nicht gegen das Abstürzen gesichert gewesen. Eine Fachkraft hätte den Arbeitsprozess begleiten sollen, nicht lediglich ein weiterer Lehrling.
