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Schweiz & Welt

Stoffel kassiert Schlappe vor Bundesverwaltungsgericht

Südostschweiz
13.09.2019, 12:14 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Die Priora Suisse AG des Bündner Investors Remo Stoffel ist Besitzerin eines 11'842 Quadratmeter grossen Grundstücks beim Flughafen Zürich. Oder besser, sie war es. Denn der Flughafen Zürich will auf dem Gelände ein Frachtgebäude bauen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) erteilte dem Flughafen Anfang 2019 die Plangenehmigung und bewilligte die Enteignung der Priora Suisse AG. Diese zog den Entscheid vors Bundesverwaltungsgericht – und stiess dort nun auf taube Ohren.

Das Bundesverwaltungsgericht folgte demnach vollumfänglich den Argumenten von Flughafen und Uvek, wonach die geplante Frachthalle «notwendig und sinnvoll platziert» sei. Es bestehe zudem eindeutig ein öffentliches Interesse für den Bau. Die Priora Suisse AG hatte das alles in Zweifel gezogen und argumentiert, dass der Flughafenperimeter noch nicht soweit verbaut sei, dass man auf das 1,2 Hektar grosse Landstück angewiesen sei.

Für diesen Fall, sei eine Enteignung jedoch rechtens, weil für ein nationales Interesse an der Nutzung der Landesflughäfen bestehe, begründet das Gericht seinen Entscheid weiter. Das Landstück der Priora ist laut Urteil der einzige Standort, der mit Blick auf Lage, Grösse und Erschliessung alle Kriterien für die Frachthalle erfüllt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Priora Suisse AG die Möglichkeit hat, den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. Stellung nehmen zum Fall, wollte die Firma laut blick.ch nicht. (sda/so)

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