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Schweiz und Welt

Sonderjagd-Initianten gehen wieder vor Bundesgericht

Südostschweiz
06.10.2020, 10:51 Uhr
vor 18 Minuten

Es war im Februar 2015, als das Bündner Parlament die Initiative zur Abschaffung der Sonderjagd für ungültig erklärte. Diese Erklärung liessen die Initianten nicht auf sich sitzen und zogen den Fall erst weiter vor das Verwaltungsgericht – auch dieses befand die Initiative 2016 für ungültig – , und schliesslich vor das Bundesgericht. Letzteres gab den Initianten Recht: Ihre Initiative sei gültig, hiess es im November 2017.

Bündner Sonderjagdinitiative zu Unrecht für ungültig erklärt

Unter Kritik geriet 2015 Regierungsrat Mario Cavigelli. Bevor das Bündner Parlament über die Gültigkeit der Sonderjagd-Initiative abstimmte, habe Cavigelli eine Information vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) unterschlagen. Dieses teilte Cavigelli in einer Email mit, die Initiative sei gemäss seiner Einschätzung rechtens.

Hohe Kosten umsonst

Mit der Urnenabstimmung über die Sonderjagd-Initiative vom Mai 2019 (54,23 Prozent Nein-Stimmen) ist die Sache vom Tisch, gewesen, könnte man meinen. Doch dem ist nicht so. Wie das Regionaljournal Graubünden am Montag berichtete, ziehen die Initianten erneut vor Bundesgericht. Der erste Gang vors Bundesgericht, den die Bündner Regierung mittels Unterschlagung von wichtigen Informationen erzwungen habe, habe Kosten in der Höhe von rund 113'000 Franken verursacht. Diese Summe verlangen die Initianten nun von der Regierung zurück.

Das Verwaltungsgericht lehne diese Forderung ab, berichtet das Regionaljournal weiter. Die Initianten hätten bereits eine Parteientschädigung von 6000 Franken erhalten, begründet es seinen Entscheid. Zudem sei nicht klar, weshalb die Kosten so hoch gewesen sein sollten. Weiter schrieb das Verwaltungsgericht, dass es von Regierungsrat Cavigelli zwar wünschenswert gewesen wäre, die Informationen vom Bafu dem Parlament weiterzuleiten. Widerrechtlich gehandelt habe Cavigelli aber nicht.

Gemäss Regionaljournal ist das Urteil des Verwaltungsgerichts für die Sonderjagd-Initianten nicht stichhaltig. Sie würden deshalb den Fall vors Bundesgericht weiterziehen. (sz)

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