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Bündner Sonderjagdinitiative zu Unrecht für ungültig erklärt

Das Bündner Kantonsparlament hätte die Sonderjagdinitiative nicht für ungültig erklären dürfen. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht am Mittwoch bei einer öffentlichen Beratung gelangt.

Agentur
sda
08.11.17 - 12:05 Uhr
Politik
Bündner Jäger mit einem während der Hochjagd erlegten Hirsch. Eine Initiative will die sogenannte Sonderjagd verbieten, die bei verfehlten Abschusszahlen angesetzt wird. Laut Bundesgericht dürfte die Initiative gültig sein. (Archivbild)
Bündner Jäger mit einem während der Hochjagd erlegten Hirsch. Eine Initiative will die sogenannte Sonderjagd verbieten, die bei verfehlten Abschusszahlen angesetzt wird. Laut Bundesgericht dürfte die Initiative gültig sein. (Archivbild)
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die Initiative sieht eine Änderung des kantonalen Jagdgesetzes vor. Neu sollen die Abschusspläne auf alle Fälle während der ordentlichen Hochjagd erfüllt werden. Die Hochjagd soll deshalb während der Monate September und neu auch Oktober stattfinden.

Derzeit kann die Regierung Sonderjagden in den Monaten November und Dezember ansetzen, wenn die Abschusspläne nicht erreicht wurden. Die Gegner dieser Sonderjagden kritisieren, dass es dabei immer wieder zu moralisch, ethisch und die Jagd betreffend verwerflichen Szenen komme, da Regeln der ordentlichen Jagd ausser Kraft seien.

Über 10'000 Unterschriften

Die Initiative war mit einer Rekordzahl von über 10'000 Unterschriften eingereicht worden. Notwendig wären 3000 Unterschriften gewesen. Die Kantonsregierung beantragte dem grossen Rat, die Initiative für ungültig zu erklären. Sie stützte sich dabei auf ein juristisches und ein wildbiologisches Gutachten.

Die Richter in Lausanne hielten nun fest, dass kein offensichtlicher Widerspruch zu übergeordnetem Recht bestehe. Ein solcher Widerspruch müsste ins Auge springen, und dies sei vorliegend nicht der Fall.

Das Bündner Verwaltungsgericht hatte die Ungültigkeitserklärung gestützt mit der Begründung, dass das Verbot der Sonderjagd gegen übergeordnetes Recht verstosse, namentlich gegen das Jagdgesetz und das Waldgesetz.

Das Bundesgericht hielt fest, dass bei Nichterfüllung der Abschusszahlen der Kanton eine Regiejagd anordnen könne. Die Jagd sei im Kanton Graubünden ein Patent des Staates. Deshalb könne dieser die Jagd auch regeln.

Die Sache geht nun zurück an den Grossen Rat, der prüfen muss, ob andere Gründe für eine Ungültigkeitserklärung vorliegen. Die Bundesrichter zweifelten in ihren Voten an, dass solche bestehen könnten.

Erfreute Initianten

Die Urheber der Sonderjagdinitiative zeigten sich erfreut über den Entscheid. «Das Bundesgericht hat bestätigt, was bereits aus dem Bericht des Bundesamts für Umwelt hervor ging», erklärte der Initiant Christian Mathis gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Das Amt hatte festgehalten, dass die Sonderjagdinitiative eine die natürliche Waldverjüngung gewährleistende Regulierung des Wildbestandes nicht ausschliesse.

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