Schachzug von Vincenz verzögert Urteil im «Fall Raiffeisen»
Der 27. Februar 2018 ist ein schwarzes Kapital in der Historie der Raiffeisenbank. Frühmorgens haben sich Zürcher Staatsanwälte bei den früheren Chefs von Raiffeisen Schweiz, Pierin Vincenz, und Aduno, Beat Stocker, Eintritt verschafft. Bei der Durchsuchung ihrer Arbeitsplätze wurde grossen Mengen an Unterlagen beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich nimmt die Ermittlung in Sachen ungetreue Geschäftsbesorgung gegen den 61-jährigen Bündner und einer seiner Mitstreiter auf.
Sechzehn Monate später ist von einer Anklage gegen einen Beschuldigten noch keine Spur zu sehen. Obwohl die Dokumente und Datenträger nicht mehr in den Händen von Vincenz und seinen Mitstreiter sind, bleiben sie von den Staatsanwälten noch unberührt. Der Grund soll ein Strafrechtsexperte kennen, der sich gegenüber der «NZZ» dazu geäussert hat.
Kluger Schachzug von Vincenz
Bei einer Durchsuchungsaktion muss dem Beschuldigten ein Dokument überreicht werden – bevor die Türschwelle übertreten wird. «Dort müsse stehen, unübersehbar und in fetter Schrift markiert, dass ein Betroffener sofort die Versiegelung aller beschlagnahmten Unterlagen erklären könne», erklärte der Experte gegenüber der Zürcher Traditionszeitung. Heisst, dass jeder Beschuldigte, der so ein Dokument unterschreibt, vor unrechtmässigen Einsichtnahmen von der Strafbehörden geschützt ist. Die Vermutung liegt nahe, dass an diesem Tag, als die Durchsuchungsaktion stattfand, sowohl Vincenz als auch Stocker die Siegelung sämtlicher Daten erklärten.
Die beschlagnahmten Ordner und Dokumente sowie die Smartphones und Laptops mussten die Staatsanwälte vor den Augen der Anwälte der Beschuldigten durchgeblättert und schnell überprüft haben. Wie die «NZZ» weiter schreibt, durfte nichts entfernt, kopiert oder fotografiert werden. Nach der Überprüfung wurden alle Akten und Geräte in nummerierte Boxen verstaut und jede mit einem blau-weissen Kleber gesiegelt. Die Boxen wurden dem Zürcher Zwangsmassnahmengericht übergeben.