Regierungsrat lehnt Motion für tiefere Vermögenssteuer ab
Der Regierungsrat empfiehlt dem Landrat, die Motion «Einzelfirmenbesteuerung höchstens im Mittel der Nachbarkantone» abzulehnen. Landrat Peter Rothlin (SVP) aus Oberurnen hatte den Vorstoss im Dezember eingereicht. Die Regierung soll gemäss Motion eine Steuervorlage ausarbeiten, damit Glarner Einzelfirmen höchstens so hohe Vermögenssteuern bezahlen, wie sie im Mittel in den Nachbarkantonen anfallen. Das solle durch Freibeträge oder eine Steuersenkung erreicht werden.
Die Inhaber von Einzelfirmen zahlen die Steuern ihres Geschäftes mit ihrer privaten Steuererklärung. Wie die Regierung schreibt, darf der Kanton aber nicht einseitig ihre Vermögenssteuern senken oder ihnen Freibeträge gewähren. «Es ist unzulässig, eine gespaltene Steuer, also unterschiedliche Steuersätze für Geschäftsvermögen und Privatvermögen, einzuführen», begründet er seinen Entscheid im Bulletin. Das verbiete das Bundesgesetz.
Weitere Steuersenkungen «zurzeit nicht opportun»
Möglich wäre es aber, die Vermögenssteuern für alle zu senken. Eine Senkung von drei auf zwei Promille würde Kanton, Gemeinden und Kirchgemeinden rund 8,1 Millionen Franken kosten, hat die Regierung ausgerechnet.
Da der Kanton Glarus die Steuern in den letzten Jahren «kontinuierlich und erheblich» gesenkt habe, sei eine weitere Steuersenkung aber «zurzeit nicht opportun». Die zur Abstimmung stehende Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) und die Anpassung des nationalen Finanzausgleichs seien zudem mit «verschiedensten Unsicherheiten» verbunden.
Gemäss seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat die Höhe der Vermögenssteuern nicht für matchentscheidend. Für die Attraktivität des Glarnerlandes als Wohn- und Arbeitsort fielen die Einkommenssteuern viel stärker ins Gewicht. Die Regierung kündigt an, spätestens 2021 und 2022 über die Steuerstrategie Bericht zu erstatten – inklusive der Vermögenssteuern.