Regierung will die Bündner Gerichte fusionieren
Die Bündner Regierung will das Justizsystem reorganisieren: Kantons- und Verwaltungsgericht sollen zu einem Obergericht fusionieren. Solche Zusammenlegungen haben vor Graubünden bereits zahlreiche Kantonen vollzogen.
Ein im vergangenen Jahr von der Regierung in Auftrag gegebener Bericht liegt nun vor. Dieser zeigt laut einer Mitteilung die Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung des Kantons- und Verwaltungsgerichts zu einem kantonalen Obergericht mit Kammersystem auf. Und diese überzeugen die Regierung. Zwar lasse sich die Fallbearbeitung kaum effizienter gestalten aber im Bereich der Justizverwaltung und -aufsicht wäre durch eine Fusion mit einer Qualitätssteigerung zu rechnen, heisst es im Bericht weiter.
Fusion im Staatsgebäude
Überdies würde die Zusammenlegung der oberen kantonalen Gerichte staatspolitische Vorteile bieten. Dies, weil ein fusioniertes oberes kantonales Gericht die Interessen gegenüber dem Grossen Rat und der Regierung mit einer Stimme vertreten und die Gerichte gegenüber der Bevölkerung repräsentieren würde.
Räumlich könnten das kantonale Obergericht im durch den Umzug in das neue Verwaltungsgebäude «Sinergia» freiwerdenden Staatsgebäude untergebracht werden.
Als nächstes wird der Grosse Rat die Botschaft behandeln.
Punktuelle Änderung beim Wahlverfahren
Im Übrigen regt die Regierung punktuelle Änderungen beim Wahlverfahren für die Richter der oberen kantonalen Gerichte, deren Selbstverwaltung sowie der personellen Dotierung der oberen kantonalen Gerichte an. Zu diesen die Organisation der oberen kantonalen Gerichte betreffenden Punkten werden dem Grossen Rat mehrere Fragen gestellt, deren Beantwortung die Grundlage für das nachfolgende Rechtssetzungsprojekt bilden soll.