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Schweiz & Welt

Prämien-Antrag der SP kommt vor Landrat

Südostschweiz
26.06.2019, 04:30 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Der Name bringt es auf den Punkt: «10 Prozent des verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien sind genug.» Diesen Memorialsantrag der SP des Kantons Glarus soll der Landrat nun für rechtlich zulässig erklären und anschliessend über die Erheblichkeit befinden. Das beantragt ihm der Regierungsrat, wie aus dem gestrigen Bulletin hervorgeht.

Ziel des Antrags ist es, die effektiven Kosten für die Krankenkassenprämien eines Haushalts auf maximal 10 Prozent des Einkommens zu begrenzen, das in diesem Haushalt erzielt wird. Dafür sollen die Regelung des Selbstbehalts im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung angepasst und die Bestimmung über das anrechenbare Einkommen aufgehoben werden.

Eingereicht worden ist der Memorialsantrag in Form einer allgemeinen Anregung. Nachdem ihn der Regierungsrat geprüft hat, kommt er nun zum Schluss, dass der Antrag «die Anforderungen der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte erfüllt».

Dem Landrat wird denn auch beantragt, ihn für rechtlich zulässig zu erklären und anschliessend über die Erheblichkeit zu befinden.

Vor die Landsgemeinde kommt das Begehren sowieso – als traktandiertes Geschäft oder im sogenannten Seitenwagen, falls ihn der Landrat nicht für erheblich erklären würde. Dann müssten über diese Frage die Stimmberechtigten entscheiden.

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