Nächtliches Alkoholverbot in Chur soll fallen
Im Sommer 2008 tauchte aus dem Nichts der Begriff des Botellon auf. Einer mehr oder weniger unorganisierter Massenbesäufnis-Veranstaltung junger Menschen. Zur gleichen Zeit führte die Stadt Chur das später als «schärfstes Polizeigesetz der Schweiz» bekannt gewordene komplette nächtliche Alkoholkonsumverbot auf öffentlichem Grund ein. Botellones verschwanden so schnell wie sie gekommen waren wieder. Das Churer Gesetz ist aber noch immer in Kraft. Das soll sich nun aber ändern. Der entsprechende Artikel soll in der Revision des städtischen Polizeigesetzes, das sich ab sofort in der Vernehmlassung befinden, ersatzlos gestrichen werden.
Die Anpassung beruht auf einer Petition des Churer Jugendparlaments, das vom damaligen BDP-Gemeindrat Oliver Hohl aufgenommen und als Auftrag an den Stadtrat eingebracht wurde. Zum einen bringe das Gesetz in der Praxis kaum etwas, denn gegen die eigentlichen Störfaktoren wie Lärmbelästigung oder Littering könne man mit anderen Gesetzen und Verordnungen beikommen. Zudem seien die negativen Schlagzeilen schlecht für den Tourismus in Chur, heisst es in der Begründung zum Streichungsantrag. Dieser Argumentation folgte der Stadtradt nun in der Gesetzesrevision.
Bei wiederholten Straftaten kommt die Überwachung
Ein anderer Artikel im Polizeigesetz dürfte hingegen noch mehr zu reden geben. Neu sollen nämlich Bild- und Tonüberwachungen im öffentlichen Raum genutzt werden, um Personen gezielt zu identifizieren. Bisher war die Überwachung zwar möglich, allerdings ohne Aufnahme oder Identifikation. Neu muss dies im Bedarfsfall möglich sein, weil das kantonale Gesetz diese Möglichkeit vorschreibt und die Gemeinde dies nicht durch kommunale Bestimmungen ausgestalten kann. «Aufgrund der strengen formellen und materiellen Vorgaben des Kantons dürfte eine Bildüberwachung mit Personenidentifikation in der Stadt Chur nur im Einzelfall zum Tragen kommen», heisst es dazu in den Erläuterungen der Stadt zur Gesetzesrevision.
Als konkrete Einsatzbeispiele nennt die Stadt folgendes: «Dies kann der Fall sein, wenn am zu überwachenden Ort in der Vergangenheit wiederholt Straftaten (zum Beispiel Körperverletzungen, Ehrverletzungen, Sachbeschädigungen) verübt wurden oder wenn hierdurch kriminalitätsbelastete Orte, wie etwa ein Drogenumschlagplatz, aufgelöst und dadurch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht werden kann. Weiter dürften als Anordnungsgründe in der Praxis die Verhinderung von Einbrüchen, tätlichen Auseinandersetzungen, Vandalenakten, von Sprayereien oder anderen Formen von Sachbeschädigungen sowie Pöbeleien im Vordergrund stehen.»
Die Frist für Vernehmlassungen zum totalrevidierten Polizeigesetz läuft bis 30. September 2019.