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Schweiz & Welt

Schweizer Bischöfe wollen nationales Strafgericht schaffen

Südostschweiz
23.09.2023, 11:00 Uhr
gestern um 16:56 Uhr

Von Kari Kälin

Während Jahrzehnten haben Kirchenverantwortliche sexuelle Übergriffe im Umfeld der katholischen Kirche systematisch vertuscht und Täter geschützt. So lautet das Fazit von Historikerinnen und Historikern der Universität Zürich zum Thema sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche von 1950 bis heute. Vor knapp zwei Wochen haben sie die erste nationale Studie dazu vorgestellt. Die Forscherinnen dokumentierten 1002 Fälle. Der Bericht schlägt hohe Wellen.

Aktuell führt der Churer Bischof Joseph Bonnemain gegen vier Mitglieder der Bischofskonferenz eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. In drei Fällen geht es um mutmassliches Vertuschen von Übergriffen an Minderjährigen; ein Mitglied steht im Verdacht, selber ein Täter zu sein. Bonnemain ist in der Bischofskonferenz für das Missbrauchdossier zuständig.

Landeskirchen misstrauen den Bischöfen

Die Zweifel, dass die Bischöfe jetzt einen Kulturwandel lancieren und künftig Vorwürfe unabhängig untersuchen lassen, sind gross. Urs Brosi, General­sekretär der Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ), der Dachorganisation der Landeskirchen der Schweiz, hat deshalb in der SRF-Sendung «Club» mehrere Forderungen lanciert. Das RKZ-Präsidium hat diese unterdessen in einem Schreiben, das CH Media vorliegt, weiter präzisiert.

Unter anderem verlangt die RKZ die Schaffung eines nationalen kirchlichen Strafgerichtshofs: Für Verfahren gegen fehlbare Priester, zum Beispiel wegen sexuellen Missbrauchs, führen die Bistümer kirchenrechtliche Strafverfahren. Gemäss den römischen Normen dürfen bei Strafverfahren gegen Priester nur Priester als Ankläger und Richter eingesetzt werden. Das Präsidium der RKZ verlangt, dass die Schweizer Bischöfe ein interdiözesanes Gericht für kirchliche Strafverfahren schaffen. Es wäre ein Novum: Ein nationales Gericht, das für alle Bistümer zuständig ist.

Die RKZ verlangt, dass sie bei der Wahl der Richterinnen und Richter mitreden kann. Ausserdem sollen auch Frauen sowie Fachpersonen aus dem Bereich Psychologie eingebunden werden.

Bonnemains Sprecherin kündigt Straf- und Disziplinargericht an

Bischof Bonnemain signalisiert Entgegenkommen: «Die SBK hat die feste Absicht, ein solches nationales Straf- und Disziplinargericht zu schaffen», lässt er via eine Sprecherin ausrichten.

Der RKZ geht es darum, zerstörtes Vertrauen wieder aufzubauen. Auf dem Spiel steht auch Geld. Anfang Dezember soll die Plenarversammlung der RKZ entscheiden, ob und in welchem Umfang sie allenfalls den Bischöfen den Geldhahn zudreht, falls diese nicht auf die Anliegen der RKZ eintreten. Im letzten Jahr überwies die RKZ der Bischofskonferenz einen Beitrag von 2,4 Millionen Franken.

Die RKZ ist die Dachorganisation der Landeskirchen. Die demokratisch organisierten Landeskirchen, eine Eigenheit der Schweiz, bestehen als vom Staat geschaffene Körperschaften parallel zur römisch-katholischen Kirche. Sie verwalten Kirchensteuern und setzen diese für die kirchliche Arbeit ein.

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