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Schweiz & Welt

Braunwald: Memorialsantrag für den Bau einer Gondelbahn soll nicht vor die Landsgemeinde

Ueli Weber
09.11.2023, 10:45 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Der Memorialsantrag für einen Grundsatzentscheid zur künftigen Erschliessung von Braunwald ist laut einer Prüfung durch den Glarner Regierungsrat nicht mit der Kantonsverfassung vereinbar. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat dem Landrat, den Memorialsantrag für unzulässig zu erklären.

Folgt der Landrat dem Regierungsrat, würde die Landsgemeinde wohl nicht so bald über die Art der künftigen Erschliessung Braunwalds entscheiden können. Das aber forderte der Memorialsantrag, den Erstunterzeichner und SVP-Landrat Toni Gisler vor einigen Monaten einreichte. 

Ganz gestorben wäre eine Gondelbahn aber auch damit nicht. Denn die Landsgemeinde wird in einigen Jahren über den Kredit für den Bau einer Standseilbahn entscheiden. Und dann könnte sie diesen zurückweisen und eine Gondelbahn fordern. 

Landsgemeinde laut Glarner Regierungsrat nicht zuständig

Der Glarner Regierungsrat hatte im Mai entschieden, dass Braunwald weiterhin mit einer Standseilbahn erschlossen werden soll. Dagegen richtet sich der Memorialsantrag, dessen Unterstützerinnen und Unterstützer eine Gondelbahn bevorzugen. 

Wie der Regierungsrat argumentiert, betrifft die Erschliessung von Braunwald die kantonale Raumplanung. Dafür sei die Landsgemeinde aber gar nicht zuständig, sondern der Regierungsrat. 

«Indem der Memorialsantrag andererseits in einen bereits ergangenen Beschluss des zuständigen Regierungsrates eingreift, verletzt er ausserdem den Grundsatz der Gewaltentrennung», schreibt der Regierungsrat auf der Website des Kantons. 

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