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Schweiz & Welt

Keine Zwangsarbeitspause für Regierungsräte

Südostschweiz
15.01.2019, 08:00 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

SP-Grossrat Lukas Horrer verlangte in einem Vorstoss, dass für Bündner Regierungsräte, die aus dem Amt ausscheiden, eine gesetzliche Grundlage für eine Karenzfrist zur Annahme von Verwaltungsratsmandaten in Unternehmen geschaffen wird. Die ehemaligen Regierungsräte sollen also nicht direkt nach Amtsaufgabe ein Verwaltungsratsmandat übernehmen dürfen. Wie die Nachrichtenagentur sda schreibt, begründet Horrer sein Anliegen damit, dass ehemalige Regierungsmitglieder ein Ruhegehalt beziehen würden. Die Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder müsse sichergestellt werden. Freiwilligkeit helfe an diesem Punkt nicht weiter, das habe die Vergangenheit gezeigt.

Die Bündner Regierung empfiehlt nun dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen. Sie schreibt, dass es ehemaligen Regierungsmitglieder mit einer Karenzfrist fast unmöglich wäre, einer neuen angemessenen Tätigkeit nachzugehen. Zudem wäre es ein erheblicher Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Vor allem das in der Verfassung verankerte Recht auf freie Berufswahl und freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit würde damit eingeschränkt werden. (so/sda)

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