Kanton und Region einigen sich mit weiteren Baufirmen
Im Vergangenen Jahr hat die Wettbewerbskommission (Weko) insgesamt zehn Untersuchungen im Kanton Graubünden abgeschlossen, welche die Baubranche und das sogenannte Baukartell betreffen. Dabei hat sie verschiedene Verstösse zwischen 2004 und 2012 festgestellt und sanktioniert. Im vergangenen Sommer konnte der Kanton Graubünden mit neun involvierten Strassenbaufirmen Vergleiche aushandeln. Die Ausgleichssumme: Rund sechs Millionen Franken. Die Unternehmen hatten sich ausserdem verpflichtet, ein sogenanntes Compliance-Programm einzuführen, mit dem sie ihre Verantwortung wahrnehmen, rechtskonform zu handeln. Die Betroffenen 82 Gemeinden haben den Vergleich vom Sommer 2019 akzeptiert. Für die Gemeinden resultierte daraus eine Ausgleichssumme von total 1,5 Millionen Franken.
Neues Vertrauen vom Kanton für die Baubranche
Nach diesen Vergleichsvereinbarungen hat der Kanton die Verhandlungen mit den weiteren Engadiner Bauunternehmungen aufgenommen. Diese Verhandlungen konnten vor Kurzem erfolgreich abgeschlossen werden, wie der Kanton nun in einer Mitteilung schreibt. Vergleichslösungen sind mit den Firmen Bezzola Denoth, Foffa Conrad, Lazzarini, Scandella Bau und Zeblas Bau getroffen worden. Nebst der Bezahlung einer Vergleichssumme von insgesamt zwischen eineinhalb und zwei Millionen Franken haben sich diese Unternehmen auch zur Einführung eines Compliance-Programms verpflichtet. Ausserdem konnte die Region Engiadina Bassa/Val Müstair mit der ebenfalls in die Weko-Verfahren involvierten Koch AG Ramosch eine vergleichsweise Einigung finden.
Region an Verhandlungen beteiligt
An den Verhandlungsgesprächen mit den Engadiner Baumeistern nahmen zur Interessenswahrung der Region auch Vertreter der Region teil. Der Region beziehungsweise den einzelnen Gemeinden bietet sich nun die Möglichkeit, sich den Vergleichen anzuschliessen. Kommt es zu den Vergleichen, verpflichten sich die Bauunternehmungen zu Vergleichszahlung an die Gemeinden und diese wiederum verzichten darauf, vergabe- und zivilrechtliche Schritte zu ergreifen.