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Schweiz & Welt

Kanton tut sich weiter schwer im Kampf gegen Extremismus

Südostschweiz
28.11.2019, 04:30 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Der Aufruhr war gross. Im Oktober 2016 fand in Unterwasser im Toggenburg ein Rechtsrock-Konzert mit rund 5000 Neonazis aus dem In- und Ausland statt. Die Polizei wurde vom Grossanlass überrumpelt und griff nicht ein. Kurze Zeit später sorgte eine Versammlung der rechtsextremen Partei national orientierter Schweizer (Pnos) in Kaltbrunn für weitere Aufregung und nationales Medienecho. Am Anlass mit rund 70 Personen trat der Sänger einer deutschen Rechtsrockband auf (diese Zeitung berichtete).

Diese Veranstaltungen lösten politische Diskussionen aus – auch im St. Galler Kantonsrat. Im April 2017 überwies eine klare Mehrheit mit 80 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen eine Motion der CVP-GLP-Fraktion. Darin wurde ein gesetzliches Verbot von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verlangt.

Für die Novembersession von dieser Woche legte die Regierung einen Gesetzesartikel vor. Danach soll die Durchführung einer Veranstaltung verboten werden, «die nicht mit der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung vereinbart werden kann und dadurch das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung massgeblich beeinträchtigt».

Grundsätzlich ja – konkret nein

Überraschend stiess der Artikel bei der vorberatenden Kommission auf Ablehnung. Eine klare Mehrheit wollte den Artikel nach «intensiver und kontroverser Diskussion» streichen, weil er in der vorliegenden Ausgestaltung nicht überzeuge. Eine bessere Alternative fand die mit Juristen gespickte Kommission jedoch nicht.

In der gestrigen Ratsdebatte unterstützten das gesetzliche Verbot nur noch die CVP-GLP-Fraktion sowie eine Mehrheit der SP-Grüne-Fraktion. Dagegen sprachen sich vor allem Vertreter von FDP und SVP aus.

CVP-Sprecher Andreas Widmer, warf den anderen Fraktionen vor, es fehle ihnen am Willen, ein Anliegen der Bevölkerung aufzunehmen. Ein Nein zum Verbot bedeute gleichzeitig ein Ja zu extremistischen Veranstaltungen. Es gehe auch um ein politisches Signal. Dies bekräftige auch Eva B. Keller (Uetliburg) im Namen der SP-Grüne-Fraktion. Und: «Der Kanton St. Gallen übernähme damit eine Vorbildfunktion für andere Kantone.»

Verschiedene Redner beschäftigten sich mit der Frage der Tauglichkeit des Artikels. FDP-Sprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher erklärte, die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten reichten aus. Ein Verbot wie es das Gesetz vorsehe, löse die Problematik nicht und hätte die Veranstaltung in Unterwasser nicht verhindern können. Der Bevölkerung werde eine falsche Sicherheit vorgegaukelt. «Das ist Politik für die Galerie».

SVP-Sprecher Erwin Böhi sagte, man wolle keine Scheinverbote. Wer sei es denn, der entscheide, ab wann die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung gestört sei, fragte der Kantonsrat. Dies könne ohne Willkür nur ein Gericht.

Fässler warnt vor den Folgen

SP-Regierungsrat Fredy Fässler räumte ein, es sei nicht einfach, eine Formulierung zu finden, die mit den Grundrechten kompatibel sei. «Aber wir haben ein Problem, wenn wir keine Norm schaffen.» Es gebe einen klaren Bundesgerichtsentscheid. Die polizeiliche Generalklausel, welche die Kritiker des Gesetzes als ausreichend für die Verhinderung künftiger extremistischer Veranstaltungen bezeichneten, sei nicht mehr anwendbar, wenn der Kantonsrat nun bewusst auf ein Gesetz in diesem Bereich verzichte.

Da sich eine Ablehnung abzeichnete, zog Etrit Hasler (SP) den vorläufigen Rettungsschirm. Sein Antrag auf Rückweisung des Geschäfts an die Kommission fand breite Zustimmung. Sie soll nochmals über dem Gesetzesartikel brüten. Damit kommt es voraussichtlich im Februar zu einer Neuauflage des Versuchs, einen Gesetzesartikel zu schaffen, um im Kanton Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund zu verhindern. Sollte dies misslingen, hat die CVP in einer Medienmitteilung bereits eine Volksinitiative angekündigt. (sda/pb)

 

Bessere Handhabe gegen häusliche Gewalt und Stalking –
neue präventive Möglichkeiten für die Polizei


Der Kanton St. Gallen hat vor 16 Jahren bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt eine Vorreiterrolle übernommen. Mit einer Ergänzung im Polizeigesetz sollen nun Interventionsmöglichkeiten wie eine Wegweisung und ein Rückkehrverbot auch in Fällen von Stalking angewendet werden können. Diese zusätzlichen Massnahmen waren bei der gestrigen Beratung der Änderung des Polizeigesetzes im Grundsatz unbestritten. Ausserdem wird eine «Koordinationsgruppe Häusliche Gewalt und Stalking» eingeführt. Sie übernimmt eine beratende und koordinierende Funktion, wenn aufgrund der Gefährdungslage ein hohes Risiko einer schweren Gewalttat besteht. Auch dies wurde von links bis rechts grundsätzlich begrüsst. Auf Antrag der vorberatenden Kommission hat der Kantonsrat Änderungen in den Details beschlossen.
Ein anderes Thema war umstrittener: zusätzliche präventive Möglichkeiten für die Polizei, Verdächtige zu registrieren. Nämlich Personen, die mit Werkzeug oder anderen Gegenständen angehalten werden, bei denen konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass sie zur Begehung von Verbrechen oder Vergehen verwendet werden. «Die beschafften Unterlagen werden nach spätestens drei Monaten vernichtet, sofern kein Strafverfahren eingeleitet wurde», heisst es neu im Gesetz. Ein Mehrheit der SP-Grüne-Fraktion wollte die Anwendung darauf einschränken, wenn ein «dringender Verdacht» und nicht bloss «konkrete Anhaltspunkte» bestehen, blitzte aber damit im Rat klar ab. Sicherheitsdirektor Fredy Fässler (SP) meinte, dass die Einwände diskutabel seien, da es sich effektiv um eine Art Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit handle. Diese sei bisher darauf fokussiert gewesen, begangene Verbrechen aufzuklären. Er versicherte, dass die neuen Möglichkeiten von der Polizei zurückhaltend angewendet würden. Ausserdem könne jedermann Rechtsmittel gegen diese Massnahmen ergreifen. Aufgrund der Rückweisung des Geschäftes (siehe oben) sind diese Anpassungen des Polizeigesetzes noch nicht definitiv beschlossen. (sda/pb)

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