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Schweiz & Welt

Glarner Wölfe dürfen geschossen werden: Bund bewilligt Gesuche

Ueli Weber
17.10.2023, 15:16 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Noch am Montag hatte sich der Glarner Regierungsrat Kaspar Becker (Die Mitte) darüber beschwert, dass der Bund die Glarner Regulierungsgesuche für mehrere Wölfe nur schleppend bearbeite. «Ich kann nicht nachvollziehen, was noch passieren muss, bis wir etwas machen können», sagte er zu SRF. 

Schon einen Tag später ist jetzt der Bescheid aus Bern bestätigt worden: Der Kanton Glarus darf zwei der fünf Jungtiere des Kärpfrudels schiessen. Dazu darf auch einer von drei Jungwölfen des Schiltrudels erlegt werden. 

Gegenüber den «Glarner Nachrichten» zeigt sich Becker nun erleichtert über die Bewilligung. «Wir sind froh, dass wir jetzt wissen, woran wir sind. Die Betroffenen hatten gleich wie wir Mühe zu verstehen, warum die Entscheide nicht schneller gefallen sind.» 

Abschüsse brauchen womöglich Zeit

Die Abschüsse dürfen nur ausserhalb der eidgenössischen Jagdbanngebiete erfolgen. Das grösste befindet sich rund um den Freiberg, wo sich auch das Kärpfrudel oft aufhält. Die Tiere sollen von Wildhütern erlegt werden. Wie der Kanton am Dienstag mitteilte, rechnet er damit, dass es dauern könnte, bis alle Tiere erlegt sind. Bei den letzten bewilligten Regulierungsgesuchen dauerte es mehrere Monate, bis die Wildhut die Jungtiere erlegen konnte.

 

«Die Wildhut muss auf günstige Gelegenheiten warten, etwa wenn die Wölfe an entdeckte Risse zurückkehren oder sich bei Schneelagen wieder vermehrt im Talboden bewegen», heisst es. Derzeit seien die Wölfe noch weiträumig im ganzen Kanton unterwegs. 

«Der Abschuss von Jungwölfen ist sehr anspruchsvoll, da die Unterscheidung der Jungtiere von den Adulten immer schwieriger wird», schreibt der Kanton. Um das Risiko eines Fehlabschusses zu minimieren, werden keine Jägerinnen oder Jäger zur Unterstützung der professionellen Wildhut beigezogen, wie dies der Glarner Jagdverein gefordert hatte. «Ein Fehlabschuss, zum Beispiel der Abschuss des Muttertieres statt eines Jungwolfs, kann zu einer Desorganisation oder dem Auseinanderfallen des Rudels führen», erklärt der Kanton den Entscheid. Es bestehe dann die Gefahr, dass die unerfahrenen Jungwölfe sich eher auf die verhältnismässig leichte Beute wie Schafe oder Ziegen konzentrieren und mehr Schäden verursachen.

Tiere sollen Abschüsse miterleben

Die Jungwölfe sollen möglichst Nähe von Siedlungen oder Nutztieren geschossen werden. Und möglichst so, dass auch die übrigen Tiere aus dem Rudel den Tod mitbekommen. «Damit sollen die Elterntiere den Verlust ihrer Jungtiere mit Siedlungen und Nutztieren in Verbindung bringen und künftig solche Situationen und Orte meiden», schreibt der Kanton. Es sei aber klar, dass solche Abschüsse nicht immer gelingen und offen, ob der Vergrämungseffekt eintrifft.

«Es ist daher weiterhin und trotz Regulierungsabschüssen mit Schäden an Nutztieren zu rechnen», heisst es. Für die Tierbesitzer bedeute dies, dass die Herdenschutzmassnahmen weiter konsequent umgesetzt werden sollen.

«Immer mehr ein Problemwolf» 

Ein weiteres Gesuch für den Abschuss des Leitwolfs des Kärpfrudels, welcher für die Risse zweier Kälber während des Alpsommers verantwortlich gemacht wird, ist noch nicht beantwortet worden.

«Nach unserer Einschätzung entwickelt sich das Tier immer mehr zum Problemwolf», sagt Regierungsrat Becker. Er wünscht sich auch in diesem Fall, dass der Bund bald über das Gesuch entscheidet. 

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