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Schweiz & Welt

Ju-Air will weitermachen

Südostschweiz
12.03.2019, 09:38 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Der Absturz der JU-52 oberhalb von Flims im August 2018 führt nun zum ultimativen Absturz der Ju Air, die die Rundflüge mit den «Tante Ju» Flugzeugen durchführt. Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Dienstagmorgen mitteilt, wird der Airline die Fluglizenz für kommerzielle Passagierflüge entzogen. Die Ju-Air kann aber unter technischen und betrieblichen Auflagen weiterhin für ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen Passagierflüge anbieten, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Weil diese Flüge weiterhin möglich sein werden, macht man sich bei der Ju-Air auch keine allzu grossen Sorgen, wie es in einer Stellungnahme heisst. Diese Massnahme bedeute für die Ju-Air in der Schweiz keine wesentliche Änderung, heisst es weiter. Denn: Ab sofort werden einfach alle Passagiere, die Flüge buchen zu Vereinsmitgliedern. Damit man so auf einen Rundflug mit einer «Tante Ju» darf, muss man mindestens 30 Tage lang Mitglied und über die Risiken der Oldtimer-Fliegerei aufgeklärt worden sein, so die Auflage des Bazl.

Die Ju-Air plant darum weiterhin mit drei Maschinen Flüge anzubieten. Dies allerdings in den Jahren 2019 und 2020 sicher nur eingeschränkt, denn man wolle alle Maschinen komplett durchleuchten und restaurieren.

Mit dieser Lösung wolle das Bazl den Weiterbetrieb auch grösserer historischer Flugzeuge grundsätzlich ermöglichen, heisst es weiter. Die Ju-Air-Oldtimer bleiben allerdings vorläufig am Boden, da diverse vom Bazl geforderte technische Massnahmen noch nicht vollständig definiert und umgesetzt sind.

Dauer des Verbots unbekannt

Ursache für den Lizenz-Entzug ist der Absturz eine «Tante Ju» am Piz Segnas am 4. August 2018. In der Folge wurden alle Maschinen der Ju-Air untersucht und zum Teil vorher unbekannte technische Mängel festgestellt. In der Folge groundete das Bazl, mit Zustimmung der Ju-Air, die Maschinen bis die Mängel nachweislich behoben sind. Nun sieht es nicht so aus, als würden die beliebten Rundflüge mit den Ju-52-Maschinen in der Schweiz je wieder stattfinden. Hingegen soll ein Betrieb im privaten Rahmen und unter nationalen Auflagen weiterhin möglich sein.

Da die Ju-Air die die vom Bazl geforderten technischen Massnahmen noch nicht vollständig erfüllen kann, bleiben ihre Oldtimerflugzeuge weiterhin am Boden. Solange lassen sich aus Sicht des Bazl auch keine Aussagen über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Flugbetriebes durch die Ju-Air machen. (so)

Flugzeugabsturz Piz Segnas

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