Gut 181 Millionen Franken an Härtefallhilfen ausbezahlt
von Debora Lutz und David Eichler
Ende August ist die Frist für die Nachreichung von Härtfallgesuchen im Zusammenhang mit der Coronakrise abgelaufen. Diese sollen Umsatzverluste von April bis Juni 2021 teilweise decken. Die Frist für die ersten, ordentlichen Gesuche war bereits Ende Juni abgelaufen. Für das kantonale Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) ist die Arbeit damit aber nicht getan. Die eingereichten Gesuche sollen nun so schnell wie möglich bearbeitet werden.
Fehlende Unterlagen und Wiedererwägungsgesuche
Beim DVS sind im Moment 54 Erstgesuche (insgesamt 1482) und 80 nachgereichte Gesuche (insgesamt 703) noch offen. Zum Teil fehlten nötige Unterlagen und zusätzlich seien einige Wiedererwägungsgesuche hängig, wie Departementsvorsteher Marcus Caduff gegenüber Radio Südostschweiz erklärt. Ausserdem habe der Bund im Juni die Voraussetzungen für Härtefallgesuche angepasst, sodass Gesuche nochmals überprüft werden mussten.
Kanton rechnet mit wenig Missbrauch
Im Moment könne man noch nicht genau sagen, bis wann alle offenen Gesuche abgearbeitet seien. Caduff geht davon aus, dass dies bis Ende Jahr der Fall sein wird. Was das DVS noch länger beschäftigen wird, sind die Kontrollen, ob die Gesuche den vorgegebenen Bedingungen für eine Unterstützung entsprechen. Der Departementsvorsteher des DVS geht allerdings nicht davon aus, dass es zu vielen missbräuchlichen Gesuchen gekommen ist. «Was wir aber sicher kontrollieren müssen, ist das vierjährige Dividendenverbot für Unternehmen, die Hilfe erhalten haben.»