Graubünden darf vier Wölfe des Beverin-Rudels schiessen
Das Wolfsrudel, das im Gebiet des Piz Beverin lebt, wird dezimiert. Konkret heisst das: der Kanton Graubünden hat vom Bundesamt für Umwelt die Bewilligung zum Abschuss von vier Tieren aus dem Rudel erhalten. Geschossen werden sollen vier der Jungtiere, das Elternpaar wird geschont, wie der Verfügung des Kantons zu entnehmen ist. Die Abschüsse müssen zum 31. März 2020 erfolgen.
Gegen den Beschluss können Umweltschutzorganisationen innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation Beschwerde einlegen. Die Gruppe Wolf Schweiz hat in einer Stellungnahme erklärt, von ihrer Seite werde es keine Beschwerde geben. Man bedauere zwar den Entscheid, «erachtet die Regulierung aber als rechtmässig und akzeptiert diese.» Die dafür notwendigen Risszahlen in geschützten Herden seien erreicht.
Die Gruppe Wolf Schweiz schreibt aber auch, dass sie nicht glaube, dass die vier Abschüsse dazu beitragen würden, dass Nutztiere im Gebiet besser geschützt seien. «Ein starker, gut ausgebauter Herdenschutz bleibt alternativlos zum Schutz von Schafen und Ziegen», heisst es in der Stellungnahme weiter. Die aktuellen Vorgaben des Bundes für den Herdenschutz seien aber ohnehin viel zu schwach und führten fast zwingend dazu, dass die Wölfe diese überwinden könnten.
«Eine bessere Herdenschutzrichtlinie würde nicht nur den Wolf, sondern auch die betroffenen Schaf- und Ziegenhalter entlasten, da die heutigen minimalen Herdenschutzmassnahmen oft nicht ausreichend sind und die resultierenden Schäden viel Frustration auslösen und den Herdenschutz als solches infrage stellen», spart die Gruppe Wolf nicht mit Kritik.