GLKB erhält aus Vergleich fünf Millionen
2010 hat die Glarner Kantonalbank (GLKB) beim Kantonsgericht Glarus eine Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige Bankräte, gegen ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder sowie gegen die ehemalige externe Revisionsstelle der Bank eingereicht. Im März 2015 hat das Kantonsgericht die Klage teilweise gutgeheissen. Im Mai 2015 haben alle Parteien Berufung eingereicht. Das Obergericht Glarus hat die Streitsache am 30. Juni 2018 an das Kantonsgericht zurückgewiesen.
Eine Fortsetzung oder Neubeurteilung des Streits beim Kantonsgericht mit erneuter Möglichkeit der Anfechtung hätte mit Sicherheit noch Jahre gedauert. Die GLKB und die Beklagten haben sich deshalb verglichen, wie die Bank am Freitagmorgen mitteilte.
TV Südostschweiz hat bei Regierungsrat Rolf Widmer und bei GLKB-Verwaltungsratspräsident Martin Leutenegger nachgefragt:
Gemäss dem durch die GLKB abgeschlossenen Vergleich zum Verantwortlichkeitsprozess erhält die GLKB insgesamt fünf Millionen Franken, die Gerichtskosten werden zwischen der Klägerin und den Beklagten je zur Hälfte getragen und keine Partei hat Anwaltskosten der anderen Partei zu übernehmen. Im Übrigen haben die Parteien Stillschweigen vereinbart, heisst es weiter.
Infolge der Vergleichszahlungen und der nicht mehr benötigten Rückstellungen für Prozesskosten werden der Erfolgsrechnung der GLKB rund 6,5 Millionen Franken gutgeschrieben.
Der Regierungsrat begrüsst diese Einigung, wie er in einer Mitteilung schreibt. (so)