Glarus regelt seine psychiatrischen Dienste neu
In Glarus besteht eine Vereinbarung zwischen den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten, (KJPD) der Kantonsspital Glarus AG (KSGL), der Stiftung Beratungs- und Therapiestelle Glarnerland (BTG) sowie dem Kanton Glarus. Wie es in einer Mitteilung des Regierungsrates heisst, wird diese Leistungsvereinbarung um ein weiteres Jahr verlängert.