Glarner Regierung begrüsst Überbrückungsleistungen grundsätzlich
Mit so genannten Überbrückungsleistungen sollen Menschen, die ausgesteuert wurden und älter als 60 Jahre sind, eine Vorruhestandsleistung erhalten und dies explizit ohne, dass sie sich um eine Arbeitsstelle bemühen müssen. Mit dem Bundesgesetz über diese Überbrückungsleistungen soll diesen Menschen einfach und unbürokratisch geholfen werden, eine Stossrichtung, die die Glarner Regierung unterstützt, wie sie am Mittwoch mitteilt. Sie verort aber noch einige Mängel, die behoben werden müssen.
So sieht es die Regierung kritisch, dass der Zugang zu den Leistungen für Personen, die früher einmal IV-Gelder bezogen haben beschränkt sind, wenn sie bei erreichen des 60. Altersjahres ausgesteuert sind oder später ausgesteuert werden. Ausserdem ziehe die ÜL Grundpfeiler der IV in Frage insoweit sie Personen über 60 betreffe. Hier fehle eine entsprechende Koordination. Die Rolle der IV bei älteren Personen müsse grundlegend überdacht werden, finden die Glarner Regierungsräte.
Es müsse aufgrund des Gesetzesentwurfs davon ausgegangen werden, dass zwischen den beiden Leistungen Wahlfreiheit herrsche. Dabei bleibe aber unklar, inwieweit von der Invalidenversicherung weiterhin auch Eingliederungsbemühungen nach dem 60. Altersjahr (politisch) verlangt werden, heisst es in der Stellungnahme. Fehlanreize hinsichtlich der Eingliederungsbemühungen solcher Menschen und der Eingliederungsbereitschaft der Arbeitgeber sind möglichst tief zu halten. Auch ist es nicht einsehbar, weshalb ÜL im Gegensatz zu EL ins Ausland exportiert werden können. (ofi)