Sein Bagger bleibt neun Monate lang spurlos verschwunden
Das Glarner Obergericht hat einen 54-jährigen Mann aus dem Kanton Glarus in zweiter Instanz zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Sündenregister des Mannes ist lang und umfasst Betäubungsmitteldelikte, die Fälschung von Ausweisen, das Fahren ohne Berechtigung oder Gewalt gegen Polizisten. Am eigenartigsten ist aber ein Sachverhalt, der von der Justiz unter dem Begriff «Veruntreuung» abgehandelt wird.
Die «Glarner Nachrichten» titelten im August 2016: «2,6-Tonnen-Bagger spurlos verschollen.» Der Landmaschinenbetrieb Pfeiffer in Niederurnen vermisste seit dem Februar einen Mietbagger mit einem Neuwert von 50 000 Franken. Einen Kontakt mit dem Mieter herzustellen war nicht möglich, Telefonanrufe, Briefe und E-Mails blieben unbeantwortet. Sogar an seinem Wohnort versuchte der Landmaschinenhändler den Mieter zu finden. Also nahm er Facebook zu Hilfe: Falls jemand die Maschine sehe, solle er sich doch melden, schrieb er.
Postwendend meldete sich der Mieter per E-Mail und versprach, den Bagger eine Woche später zurückzubringen. Dann schindete er noch eine Woche heraus und überwies eine Anzahlung von 2800 Franken. Dann passierte wieder nichts mehr und der Bagger blieb verschwunden.
Per Zufall in Tuggen gefunden
Drei Monate nach dem Zeitungsartikel und mehr als neun Monate nach der Übernahme hat die Ehefrau des Landmaschinenhändlers den Bagger per Zufall in Tuggen auf einem Abstellplatz gefunden. Der zu diesem Zeitpunkt fällige Mietpreis betrug 12 302 Franken. Und der Bagger war beschädigt. Im erstinstanzlichen Urteil des Glarner Kantonsgerichts wird der verurteilte 54-jährige Baggermieter dazu zitiert. Der Bagger habe «übliche Gebrauchsspuren» aufgewiesen: Es sei ein bisschen Farbe weggekommen, die Ventilklemme des Hauptzylinders des Baggerarms sei gebrochen, das Schutzblech des Hauptzylinders des Baggerarms sei abgebrochen, und allenfalls habe es noch eine Beule oder so gegeben. Auch die Feder des Lasthakens sei kaputt.