Freiheits- und Geldstrafen für Geschäftsführer und Sekretärin
Am Dienstag haben sich der 54-jährige Geschäftsführer der Gerüstbaufirma Tscharner AG aus Domat/Ems und seine 48-jährige Sekretärin vor dem Regionalgericht Imboden verantworten müssen. Nun wurde das Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer der Gerüstbau Tscharner AG zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 175 Tagessätzen. Die Tagessatzhöhe wurde der aktuellen finanziellen Situation angepasst und auf 300 Franken festgelegt. Die Busse wurde in der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höhe von 10'000 Franken belassen. Beim Betrug ging das Gericht nicht von Gewerbsmässigkeit aus, weshalb die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von 24 Monaten um vier Monate gekürzt wurde.
Auch die Sekretärin wurde im Sinne der Anklage als Mittäterin schuldig gesprochen und wie von der Staatsanwaltschaft beantragt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 230 Franken und einer Busse von 4100 Franken verurteilt.
Dem Duo wurden Urkundenfälschung, gewerbsmässiger, respektive mehrfacher Betrug, mehrfache Widerhandlung gegen die Arbeits- und Ruhezeit im Sinne des Arbeitsgesetzes, Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen vorgeworfen. Dem Geschäftsführer wurden zusätzlich mehrere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz zur Last gelegt.
Ins Rollen gebracht wurde die Strafuntersuchung durch die Gewerkschaft Unia. Angestellte der Gerüstbaufirma hätten die Unia auf die Praktiken in der Buchhaltung des Unternehmens aufmerksam gemacht. Die Gewerkschaft habe dann bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Firmengründer erstattet.