Flüchtlinge erhalten im Kanton Glarus weniger Unterstützung
Die Änderung der Verordnung über die wirtschaftliche Hilfe und den Zugang zum Arbeitsmarkt im Asyl- und Flüchtlingsbereich wird genehmigt und per 1. Juli in Kraft gesetzt. Dies teilt die Glarner Regierung in ihrem jüngsten Bulletin mit. Mit dieser Revision werden Anpassungen an das geänderte Bundesrecht umgesetzt.
Neu erhalten auch vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F) und die (anerkannten) Flüchtlinge (Ausweis B) während der ersten sechs Monate ihres Aufenthalts im Kanton Glarus nur mehr reduzierte Sozialhilfe. Während dieser Einführungsphase werden sie auf ein selbstständiges Leben in eigenen Wohnungen vorbereitet. Sie besuchen gemeinsam mit Asylsuchenden, Schutzbedürftigen und vorläufig Aufgenommenen Deutschkurse und werden anhand von Workshops integrativ geschult, zum Beispiel in Bezug zu Normen und Werten, Gesundheitssystem, Hygiene, Recycling. Weitere geänderte Bestimmungen betreffen die Wahlfreiheit des Krankenversicherers, Zuständigkeiten und den Zugang zum Arbeitsmarkt. (so)