Die Glarner Kultur- und Baudenkmäler sind erfasst
Der Kanton Glarus hat den Auftrag, unter anderem die Landschaft, die Ortsbilder, geschichtliche Stätten, Natur- und Kulturdenkmäler sowie Erholungsgebiete zu schützen. Dazu dienen Inventare. Nun hat die Regierung ein Inventar verabschiedet, das besonders erhaltenswerte Kultur- und Baudenkmäler im Kanton umfasst.
Aufgenommen wurden 130 Einzelobjekte und 39 Baugruppen, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Sie seien wegen ihres historischen, baukünstlerischen, typologischen, handwerklichen oder sozialen Werts oder wegen der Stellung im Ortsbild besonders erhaltenswert. Zu jedem Objekt gibt es zudem eine kurze Umschreibung des Schutzzieles. Die wichtigsten Kategorien im Inventar sind Wohnbauten vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert, öffentliche Bauten und Infrastruktur, Gewerbe- und Industriebauten, industrieabhängiger Wohnbau und landwirtschaftliche Nutzbauten.
Es gilt die Schutzvermutung
Gebäude und Objekte, die ins Inventar aufgenommen wurden, stehen nicht unter Schutz und werden durch die Aufnahme ins Inventar auch nicht eigentümerverbindlich geschützt. Für die Objekte besteht laut Mitteilung aber eine sogenannte Schutzvermutung. Diese Schutzvermutung müsse durch die Behörden bei Gefährdung des Objektes, oder sobald ein Baugesuch vorliege, überprüft und verifiziert werden.
Zur Erstellung des Inventars gewährte der Landrat im August 2011 einen Rahmenkredit von 430‘000 Franken. Das Inventar wurde in den Jahren 2011 bis 2015 von externen Fachleuten erstellt und nach abermaliger Prüfung nun vom Regierungsrat verabschiedet.