Die dunkle Seite der Steuern
Das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz regelt, welche Abzüge Steuerpflichtige in ihrer Steuererklärung vornehmen können. So können etwa Einlagen in die Altersvorsorge abgezogen werden oder die Fahrtkosten an den Arbeitsplatz. Oder es ist der Sold für Militär-, Zivilschutz- und Feuerwehrdienst steuerbefreit. Dies hat Folgen für die Staatskassen der Kantone. Die SP wollte von der Glarner Regierung wissen, wie gewichtig diese Folgen sind. Eine Antwort bekommt sie jetzt aber nicht.
Die Mindereinnahmen für Kanton und Gemeinden könnten nicht quantifiziert werden, so die Regierung. Denn: «Es wären verschiedene Annahmen und Vereinfachungen zu treffen mit dem Ergebnis, dass alle Berechnungen mit einem grossen Vorbehalt zu versehen wären.» Es sei daher nicht möglich, zuverlässige und fundierte Aussagen zu machen.
Die Regierung gibt ein Beispiel aus dem Bereich der Altersvorsorge: 2017 hätten 9800 steuerpflichtige natürliche Personen aus dem Kanton Glarus Beiträge an die Säule 3a von rund 48 Millionen Franken getätigt. Wie viele von ihnen den ihnen zustehenden Steuerabzug aber auch geltend gemacht hätten, müsste zuerst überprüft werden. Auf Bundesebene schätzt die eidgenössische Steuerverwaltung den Ausfall auf rund 20 Milliarden Franken pro Jahr.
Wenig Handlungsspielraum für den Kanton
Ohnehin sei der Spielraum des Kantons bei den Steuervergünstigungen klein, so die Regierung. Das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz gebe einen engen Rahmen vor. Ein Spielraum bestehe nur im Bereich der Sozial- und Kinderabzüge. Und schliesslich will die Regierung darauf hinweisen, «dass die geltenden Steuervergünstigungen vom Bundesparlament und der Landsgemeinde demokratisch legitimiert sind».