Der Problemwolf in Klosters darf geschossen werden
Am Montag meldeten die Gemeinde Klosters und der Bündner Bauernverband, dass eine Schafalp im Gemeindegebiet von Klosters frühzeitig entladen wird. Zu gross sei der Wolfsdruck auf der Alp. Nun reagiert das kantonale Amt für Jagd und Fischerei. Trotz der vorzeitigen Entladung einer Alp bleibe das Schadenpotenzial auf den übrigen Alpen hoch. Damit weitere Schäden verhindert werden können, ordnet die Bündner Regierung den Abschuss eines Wolfs per 1. September an. Das geht aus einer Mitteilung vom Dienstag hervor.
Schwelle überschritten
Auf drei Schafalpen auf Gemeindegebiet von Klosters wurden im laufenden Alpsommer 60 Schafe durch Wolfsangriffe getötet und weitere 15 Schafe verletzt. Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung sind die Voraussetzungen für einen Wolfsabschuss damit gegeben. Wie es weiter heisst, wurden die Schäden mutmasslich durch zwei Wölfe verursacht. Bereits im Alpsommer 2021 konnte den beiden Wölfen diverse Nutztierrisse auf den betreffenden Alpen genetisch nachgewiesen werden. Es handle sich dabei um ein weibliches und ein männliches Tier. Jungwölfe wurden bisher keine festgestellt.
Wildhut bekommt Unterstützung
Um den Wolf zu erlegen, hat die Wildhut 60 Tage Zeit. Diese Aufgabe werde jedoch zusätzlich anspruchsvoll, da der Vollzug des Abschusses in die Zeit der Bündner Hochjagd (ab 3. September) und der Bündner Steinwildjagd (5. Oktober) fällt. Aufgrund der intensiven Beanspruchung der kantonalen Wildhut im Zusammenhang mit diesen beiden Ereignissen behält sich der Kanton vor, zum Vollzug des Abschusses zusätzlich auf Mitarbeitenden des Amts für Jagd und Fischerei allfällig auch auf ausdrücklich bezeichnete Jägerinnen und Jäger zurückzugreifen.
Monitoring wird weiterhin aufrechterhalten
Wie es weiter heisst, wird das vermutete Aufenthaltsgebiet der Wölfe durch die Wildhut weiterhin aktiv und passiv überwacht. Zudem sei die lokale Jägerschaft aufgerufen, jegliche Wolfssichtungen der Wildhut zu melden. Wird der Kanton doch noch Jungwölfe feststellen, wird die Abschussverfügung widerrufen und ein Regulationsgesuch beim Bundesamt für Umwelt eingereicht.