Glarner Bauern sollen mehr Geld für Tiere nach Wolfsangriffen bekommen
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hält den Memorialsantrag «Für eine faire Abgeltung der Tierhalter» für rechtlich zulässig. Dieser wurde im Juni von Thomas Elmer und Jakob Hefti im Namen der Bauerngruppe Glarus Süd eingereicht.
Die Bauerngruppe Glarus Süd fordert, dass verstorbene Tiere besser entschädigt werden, auch wenn sie nicht direkt durch einen Wolfsriss getötet wurden. Also beispielsweise, wenn die Tiere auf der Alp aufgescheucht werden, flüchten und nicht mehr auffindbar sind. «Da braucht es für die Land- und Alpwirtschaft Gewissheit, dass Verluste mit ‹Ursache Grossraubtier› und entstandene Aufwände bei solchen Ereignissen zu 100 Prozent entschädigt werden», lautet die Formulierung im Memorialsantrag.
Diese vermissten Tiere seien «bis jetzt im Kanton Glarus nur in sehr wenigen Fällen» vergütet worden, obwohl es Unterlagen gegeben habe, die den Zusammenhang mit einem bestätigten Wolfsriss aufgezeigt hätten. «Die Entscheidungsfindung innerhalb der Verwaltung blieb intransparent», wurde in einer Medienmitteilung des Vorstands der Bauerngruppe im August kritisiert.
Kommission soll über Entschädigung befinden
Im Memorialsantrag wird die Sorge geäussert, dass Tierbesitzer ohne entsprechende Entschädigungen finanzielle Einbussen hätten. «So werden wohl zunehmend Ereignisse auf die Tierbesitzer zukommen, bei welchen die Tierhalter für Tiere (etwa, weil sie abgestürzt sind) aufgrund der fehlenden eindeutigen Beweislage keine Entschädigung für ihren Verlust erhalten», so der Wortlaut aus dem Antrag. In Zukunft solle eine Kommission solche Fälle prüfen und entscheiden, ob eine Entschädigung zu entrichten ist und wie hoch diese sein soll.
Nicht schützbare Gebiete erhalten
Des Weiteren setzt sich die Bauerngruppe Glarus Süd dafür ein, dass auch Gebiete, die nicht mit zumutbarem Aufwand vor dem Wolf geschützt werden können, weiter bewirtschaftet werden sollen. Diese Gebiete seien für die Landwirtschaft von grosser Bedeutung und könnten nicht «aufgrund eines ausufernden Problems» aufgegeben werden. Durch Grossraubtiere wie dem Wolf verursachte Schäden sollen auch ohne Nachweis eines technischen Herdenschutzes entschädigt werden.
Der Memorialsantrag ist als allgemeine Anregung formuliert und will den Regierungs- und den Landrat beauftragen, das kantonale Jagdgesetz anzupassen. Als Nächstes wird der Landrat über den Memorialsantrag beraten und entscheiden, ob er rechtlich zulässig und erheblich ist.