Bünda Eck: Einsprecher verzögern Abschluss
«Gegen die Baueingabe für das vierte Ge-bäude wurde von drei Parteien Einspra-che erhoben. Sie betrifft letztlich die Aus-nützungsziffer (AZ). Diese wurde vom Kleinen Landrat 2018 nochmals bestätigt und bezieht sich unter anderem auf die seinerzeitige Rücksichtnahme der Bau-herrin auf die für Davos bedeutende Er-schliessung der Langlaufloipe», heisst es in einer am Samstag verbreiteten Me-dienmitteilung. Auf Anfrage der DZ er-klärt der mit der Angelegenheit betraute Rechtsanwalt Thomas Casanova, dass die Sache mit der AZ eine längere Vorge-schichte habe. Unter anderem sei eine ahparzellierte Parzelle zur Sicherung der Loipenstrecke uneiönt worden, wofür im Gegenzug die AZ von dieser Parzelle auf eine andere übertragen worden sei.
«Der Streit dreht sich eigentlich um die Frage, wie viel AZ nun noch vorhanden ist», bringt es Casanova auf den Punkt. Aus Sicht der Einsprecher werde vom ge-planten Haus also «zu viel» für Wohnraum genutzt. Wie in der Medienmitteilung zu lesen ist, habe die Gemeinde der Bauherrin bestätigt, dass die Überbauung sämtliche Bauvorschriften einhalte. Weiter heisst es, dass ein aussergerichtli-cher Vergleich mit den Einsprechern nicht zustande gekommen sei. «Sie lehnten es ab, dass alle Anwohnende von den zweckgebundenen Investitionen der Bauherrin für das Quartier profitiert hät-ten. Dazu gehörten weitere Investitionen zum Beispiel für Ladestationen, den Spielplatz, Zugangswege oder die Fern-wärme. Die Bauherrin bedauert dies ausserordentlich.»
Baukubus kommt – so oder so
«Bünda Eck» sei eine Überbauung, wel-che sich optimal in die Landschaft ein-füge und die Interessen der Anwohnen-den bestmöglich berücksichtigen wolle. «Das betrifft nicht nur die Gestaltung der Gebäude, die Besonnung und den Wär-meverbund, sondern letztlich auch das gute Einvernehmen in der Nachbarschaft der gesamten Überbauung.» Wie Casanova gegenüber der DZ präzisiert, richtet sich die Einsprache effektiv nur gegen die AZ, nicht gegen die Ausgestaltung des Gebäudes. Gebaut werden soll der Kubus darum ohne Änderungen, wie der Rechtsanwalt erklärt. Im Baugesuch, das letzten Dezember öffentlich auflag, ist zu lesen, dass im betroffenen Haus zwölf Erstwohnungen (keine Zweitwohnungen) auf vier Geschossen gebaut werden sollen. Würde die Bauherrin allenfalls im Rechtsstreit verlieren, müsste die AZ gesenkt werden. «Eine gewisse Fläche kann dann nicht als Wohnung genutzt werden, sondern muss anderweitig verwendet werden – beispielsweise als gemeinschaftlicher Fitnessraum», erklärt Casanova dazu.