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Schweiz & Welt

«Das Bistum ist in seinen Grundrechten nicht verletzt»

Südostschweiz
31.01.2019, 14:09 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Die Katholische Volkspartei (KVP) begrüsst das bundesgerichtliche Urteil, welches die Beschwerde des Bistums Chur gegen den Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts abgewiesen hat. Hintergrund für die Beschwerde war die Tatsache, dass die Katholische Landeskirche Graubünden die Beratungsorganisation Adebar jährlich mit 15‘000 Franken unterstützen will. Das Verwaltungsgericht hatte diese Unterstützung für zulässig erklärt. Und auch die Bundesrichter sind dieser Meinung.

Bundesrichter lassen das Bistum Chur ins Leere laufen

Dass das Bundesgericht die Beschwerde des Bistums Chur abgewiesen hat, zeige, dass das Bistum von einem «unzutreffenden Begriff der Glaubens- und Gewissensfreiheit» ausgegangen sei, heisst es in einer Medienmitteilung der KVP. Das Bistum sei durch den Beitrag an Adebar in seinen Grundrechten nicht verletzt.

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