Darum arbeiten wir heute – oder auch nicht
In zahlreichen Kantonen ist der 1. Mai ein Feiertag. In den Kantonen Basel-Land, Basel-Stadt, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Thurgau, Tessin und Zürich ist er als Tag der Arbeit ein gesetzlich anerkannter Feier- oder Ruhetag. In den Kantonen Solothurn, Freiburg und St. Gallen ist er ein halber Feiertag, respektive Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes haben ab 12 Uhr frei. Und im Kanton Aargau ist der 1. Mai zwar nicht gesetzlich anerkannt. Trotzdem wird meist überall nur bis am Mittag gearbeitet.
Der 1. Mai ist der Tag der Arbeiterbewegung, ursprünglich ein Kampftag der Arbeiterklasse. In unseren Nachbarländern Deutschland, Österreich oder im Fürstentum Liechtenstein ist er ein gesetzlicher Feiertag. Der Tag geht auf die australischen Massendemonstrationen 1856 und die nordamerikanische Arbeiterbewegung 1886 zurück. Damals wurde der Achtstundentag gefordert.
In der Schweiz ist die Feiertagsregelung Sache der Kantone. Nur der Nationalfeiertag am 1. August ist – seit 1994 – national geregelt. Daneben sind der Neujahrstag (1. Januar), Auffahrt (39 Tage nach Ostern) und der Weihnachtstag (25. Dezember) in allen Kantonen frei. Das führt zu grösseren Unterschieden; während beispielsweise im Kanton Tessin an elf Tagen nicht gearbeitet wird, sind es im Kanton Glarus sieben und im Kanton Graubünden vier arbeitsfreie Tage. Die Bündner und die Ausserrhödler arbeiten übrigens an den meisten Tagen.
In der Graubünden und Glarus gibt es folgende Feiertage
Glarus (7 Tage): Berchtoldstag (2. Januar), Näfelser Fahrt (erster Donnerstag im April), Karfreitag (Freitag vor Ostern), Ostermontag (Montag nach Ostern), Pfingstmontag (49 Tage nach Ostern), Allerheiligen (1. November), Stephanstag (26. Dezember).
Graubünden (4 Tage): Karfreitag (Freitag vor Ostern), Ostermontag (Montag nach Ostern), Pfingstmontag (49 Tage nach Ostern), Stephanstag (26. Dezember).