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Schweiz & Welt

Bündner Winzer streiten um Prozente

Philipp Wyss
08.04.2019, 04:30 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Mit der Agrarpolitik ab 2022 will der Bundesrat die Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft verbessern. Konkret soll die Land- und Ernährungswirtschaft eigenständiger und unternehmerischer werden. Die dazu notwendige Vernehmlassung ist kürzlich abgeschlossen worden. In Graubünden wehren sich insbesondere die Winzer. Sie sehen in der geplanten Verbesserung eine Verschlechterung. Richten sollen es nun die Bündner Bundesparlamentarier.

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Darum geht es bei der AP22+. QUELLE: YOUTUBE

Im Bereich Markt der Agrarpolitik (AP22+) stösst Bündner Winzern folgende Passage auf wie ein saurer Tropfen: Schutz von Herkunftsbezeichnungen für Wein. Konkret geht es um ein einheitliches System für geschützte Ursprungsbezeichnungen sowie geografische Angaben. Oder anders gesagt: Die Verantwortung für die geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und geschützten geografischen Angaben (GGA/IGP) soll an die Produzenten übertragen werden. Ziel ist die klarere Abgrenzung der beiden Klassen sowie die schweizweite Vereinheitlichung. So steht es im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung.

Weniger Bündner Wein

Was simpel klingt, könnte für die Bündner Weinregion in der Herrschaft grössere Auswirkungen haben. So sieht die AP22+ unter anderem Folgendes vor:

  • Die 20 Prozent Bündner Trauben, die ins Unterland verkauft und dort gekeltert werden, dürften künftig nicht mehr mit AOP Graubünden bezeichnet werden.
  • Heute wird ein Wein beispielsweise als «Maienfelder» bezeichnet, wenn 60 Prozent der darin enthaltenen Trauben aus Maienfeld und maximal 40 Prozent von woanders aus dem Kanton stammen. Dieses Verhältnis soll laut AP22+ auf 90/10 vergrössert werden.
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