Bündner Bauzonen sind fast im Soll – aber eben nur fast
Das seit dem 1. Mai 2014 gültige Raumplanungsgesetz des Bundes verschärft die Anforderungen an die Zonenplanung der Kantone. Ab sofort erfüllt auch der Kanton Graubünden diese Anforderungen. Der Bundesrat hat die entsprechenden kantonalen Anpassungen in den Richtplänen des Kantons genehmigt, wie er am Mittwoch mitteilt. Damit gehen aber auch Aufträge an Kanton und Gemeinden einher.
Konkret heisst das, dass städtisch geprägte Gemeinden gestärkt, also diese Siedlungen verdichtet entwickelt werden sollen – näher beisammen und mehr in Höhe. Es heisst auch, dass Gemeinden mit zu grossen Bauzonen diese verkleinern müssen. Davon betroffen sind Zentrums-, Wohn- und Mischzonen. Diese seien im Kanton Graubünden bis in 15 Jahren voraussichtlich zu 99,2 Prozent ausgelastet, was nahe am rechnerischen Idealwert von 100 Prozent liege, wie Ueli Wittwer vom Bundesamt für Raumplanung erklärt. Dennoch erteilt der neue Richtplan den Auftrag an alle Bündner Gemeinden innerhalb der nächsten zwei Jahre die Grösse ihrer Bauzonen zu überprüfen und allenfalls Auszonungen vorzunehmen.
Mehr als nur Zonen-Anpassungen
Der Handlungsbedarf in diesem spezifischen Bereich ist im Kanton Graubünden nicht sehr ausgeprägt. Zum Vergleich, die Kantone Zürich und Thurgau weisen für den 15-Jahres-Zeitraum eine Auslastung von über 100 Prozent aus, verfügen also auf Grund des erwarteten Bevölkerungs- und Bau-Wachstums zu kleine Bauzonen auf. Auf der anderen Seite gibt es laut Wittwer auch Kantone, die deutlich geringere Auslastungen von unter 95 Prozent ausweisen und in grösserem Stil Auszonungen vornehmen müssen.
Die Grösse der vorhanden Bauzonen ist laut Wittwer aber nur ein Bereich, der neuen Richtpläne, wo mehr oder weniger Handlungsbedarf besteht. Er verweist auch auf die Verkehrsplanung oder die verdichtete Siedlungsentwicklung, die es für die Kantone zu beachten gilt.
Ein Bereich, der dem Bund laut Mitteilung ebenfalls wichtig ist, sind die Arbeitszonen. Diese müssen vom Kanton nun ebenfalls genau überprüft werden. Komplett aus dem kantonalen Richtplan gestrichen wurden ausserdem Standorte, wo unter bestimmten Voraussetzungen der Bau von Hotels oder Resorts ausserhalb des Siedlungsgebiet möglich gewesen wäre. Solche Vorhaben sind damit nicht gänzlich unmöglich, müssten aber jeweils im Einzelfall neu in den Richtplan aufgenommen und vom Bund genehmigt werden. Generell gilt: der ländliche Raum soll als Lebens-, Tourismus- und Erholgsraum sorgfältig weiterentwickelt werden. (ofi)