Bistum Chur fordert bei Anstellungen Strafregisterauszug
Im Kampf gegen sexuelle Übergriffe in der Kirche sollen Personen bei Neuanstellungen künftig einen Strafregisterauszug vorlegen. Dies schlägt das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» vor. Die Bischofskonferenz soll an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung Ende Februar über den Antrag abstimmen, wie die SRF-Sendung «HeuteMorgen» am Donnerstag unter Berufung auf den Präsidenten des Fachgremiums, Toni Brühlmann, berichtete.
Dabei geht es nicht nur um Kandidatinnen und Kandidaten für den priesterlichen Dienst, sondern auch um Priester, die ihre Stellen wechseln wollen.
In Chur nichts Neues
Die Massnahme zur Vorweisung eines Strafregisterauszugs ist im Churer Bistum nicht neu. Die Diozöse der Bündner Hauptstadt prüft beim Eintritt ins Priesterseminar bereits diese Dokumente, auch mit Betreibungsregisterauszug, bestätigt Guiseppe Gracia, Mediensprecher des Bistum Chur, gegenüber «suedostschweiz.ch». Er fügt hinzu: «Und bei Leuten, die von aussen kommen, verlangen wir jetzt schon eine Unbedenklichkeitserklärung des Oberen sowie einen Strafregisterauszug.»
Bereits seit mehreren Jahren gilt eine solche Pflicht auch in der Westschweiz. Wer in Lausanne, Genf oder Freiburg neu angestellt wird sowie jeder Seelsorger, der Stellvertretungen übernimmt, wird verpflichtet, einen Auszug aus dem Strafregister vorzuweisen.
«Fall Riehen» soll vermieden werden
«Der Vorwurf war viele Jahre lang, dass nicht genügend kontrolliert wurde und Informationen nicht weitergegeben wurden», sagt Brühlmann in der SRF-Sendung und spricht indirekt vom «Fall Riehen»: «Mit dieser Massnahme möchte man nun ein griffiges Instrument in die Hand bekommen, um entsprechende Vorkommnisse zu verhindern».
Mitte Januar war bekannt geworden, dass ein katholischer Geistlicher aus dem baslerischen Riehen seine Kandidatur fürs Priesteramt zurückzog. Wenige Tage zuvor wurde Strafbefehl der Thurgauer Staatsanwaltschaft publik. 2012 war der Kandidat wegen sexuellen Handlungen mit einem Jugendlichen zu einer bedingten Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Gemäss eigenen Angaben war die Vorstrafe dem Bischof Felix Gmür, der ihn lange unterstützt hatte, bekannt.