Bezahlte Kitas und mehr Ferien
Die Regierung will mehr Vorzüge für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Graubünden. Dazu hat sie am Montag die Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Personalgesetzes veröffentlicht.
Ein Schwerpunkt ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Chancengleichheit für beide Geschlechter. Unter anderem soll sich der Kanton künftig an den Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung der eigenen Angestellten beteiligen. Die Regierung geht hierfür von jährlichen Mehrkosten in Höhe von rund 300 000 Franken aus. Mitarbeitenden mit Familienzuwachs soll weiter ermöglicht werden, ihr Pensum nach dem Zuwachs vorübergehend zu reduzieren.
Freuen dürften sich die Mitarbeitenden auch über mehr Ferien: fünf Wochen bis zum 49. Altersjahr und sechs Wochen ab dem 50. Geburtstag. Dies würde laut Regierung voraussichtlich dort die Schaffung von zusätzlichen Stellen nötig machen, wo ein 24-Stunden-Schichtbetrieb zu gewährleisten ist. In allen übrigen Dienststellen erwartet die Regierung, die zusätzliche Ferienwoche pro Vollzeitpensum mit einer Effizienzsteigerung abfedern zu können.
Auszeiten für obere Kader
Neu sollen mehrmonatige Auszeiten, sogenannte Sabbaticals, gewährt werden. In den Genuss dieser würden jedoch nicht alle Mitarbeitenden, sondern primär Führungskräfte im oberen Kader kommen, die mindestens zehn Jahre beim Kanton tätig sind. Bei Annahme der Teilrevision ohne Änderung der aktuellen Version könnte der Kanton diesen Führungskräften sogar während der Hälfte der Abwesenheit weiterhin das Gehalt bezahlen.
Die Revision sieht auch die Flexibilisierung des Zeitpunkts der Pensionierung vor. Der Zeitpunkt des Austretens könnte dann bis zum Alter von 68 Jahren hinausgezögert werden – falls Arbeitgebende und Arbeitnehmende dies wünschen. Bisher gilt faktisch ein Pensionierungszwang mit Erreichen des 65. Geburtstags.