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Schweiz & Welt

Bauer enthornt Kälber ohne Betäubung

Christine Schibschid
29.03.2019, 04:30 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Eingriffe bei Tieren, die Schmerzen verursachen, dürfen gemäss Tierschutzgesetz nur unter Betäubung vorgenommen werden. Daran hat sich ein junger Landwirt aus der Region offenbar nicht gehalten, als er im Landwirtschaftsbetrieb seiner Eltern Kälber enthornte.

Per Strafbefehl ist er unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei und Übertretung des Tierschutzgesetzes schuldig gesprochen worden. Auch der Vater des jungen Landwirts muss eine Busse bezahlen.

Kein Kurs absolviert

Wie es im Strafbefehl gegen den Sohn heisst, führte dieser zwischen März 2015 und März 2018 Enthornungen bei 31 Kälbern ohne Schmerzausschaltung durch. Bei einer Kontrolle durch Mitarbeitende des kantonalen Veterinärdienstes habe kein Lidocain festgestellt werden können. Dies ist ein örtliches Betäubungsmittel. Laut Strafbefehl konnten auch die Tierärzte, die infrage kamen, keine Bezugsnachweise liefern.

Ausserdem verfügte der junge Landwirt nicht über den vorgeschriebenen Sachkundenachweis, um selbstständig Enthornungen durchzuführen. Tierhalter dürfen ihre Kälber bis zum Alter von drei Wochen unter Betäubung enthornen, wenn sie vorher einen anerkannten Kurs absolviert haben. Ausserdem hatte der Mann kein Behandlungsjournal geführt.

Der junge Landwirt wurde auch wegen mehrfacher Übertretung des Heilmittelgesetzes schuldig gesprochen. Unter anderem wird dazu im Strafbefehl auf einen Gesetzesartikel verwiesen, in dem es heisst, dass Personen, die Tierarzneimittel an Nutztiere verabreichen, Buch über Ein- und Ausgang dieser Arzneimittel führen müssen.

Warum die Staatsanwaltschaft den Landwirt auch in diesem Punkt schuldig sprach, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Der Bauer muss nun jedenfalls eine Busse und die noch dazu die Verfahrenskosten bezahlen, insgesamt geht es um 1050 Franken.

Auch Vater bekommt Busse

Auch der Vater des jungen Landwirtes bekam einen Strafbefehl, da die Enthornungen in seinem Betrieb durchgeführt wurden. Er wurde ebenfalls wegen mehrfacher Übertretung des Heilmittelgesetzes schuldig gesprochen. Einzelheiten sind unklar. Der ältere Bauer muss insgesamt 550 Franken bezahlen.

Der Bauer muss eine Busse und die Verfahrenskosten zahlen, insgesamt geht es um 1050 Franken. Sachkundenachweis,

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