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Schweiz & Welt

Alte Militär-Zöpfe werden abgeschnitten

Daniel Fischli
14.02.2019, 04:30 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

In der gültigen Militärverordnung des Kantons Glarus heisst es noch: «Zur Hilfe in Notfällen und zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung verfügt der Landrat über die Wehrkraft des Kantons.»

Und wenn es dringend sei, könne auch der Regierungsrat Truppen aufbieten, um die «innere Ordnung» aufrechtzuerhalten, also beispielsweise Plünderungen zu verhindern.

Natürlich sind das alte Zöpfe. Diese Kompetenzen werden nur noch in dieser kantonalen Verordnung aus dem Jahr 1961 behauptet, bestehen aber in Tat und Wahrheit nicht mehr. Inzwischen sind etwa die Armeereform von 1995, die Armee 21 und die «Weiterentwicklung der Armee» ins Land gegangen.

Zeit für eine Erneuerung

Die Glarner Militärverordnung soll nun auf den aktuellen Stand gebracht werden. Der Regierungsrat hat sie an den Landrat verabschiedet, wie er in seinem jüngsten Bulletin mitteilt.

Die Verordnung habe «schon seit Längerem» eine Erneuerung nötig, findet die Regierung. Denn die Armee 95 habe grosse Auswirkungen auf die Kantone gehabt. So seien viele Aufgaben der Landesverteidigung von den Kantonen auf den Bund übergegangen: Die kantonalen Zeughäuser wurden aufgelöst, die Glarner Bataillone wurden aufgehoben (und in anderer Form wieder gegründet), oder die Kantone ernennen die Offiziere nicht mehr. Und: «Ebenso existiert die Befugnis nicht mehr, selbstständig Truppen aufzubieten.»

Die Umsetzung der Armee 95 habe bis 2006 gedauert, so die Regierung. Und anschliessend sei die Armee «Gegenstand von Diskussionen» geblieben. Deshalb habe man mit der Revision der kantonalen Verordnung abgewartet. Jetzt ist es so weit.

Die neue Verordnung regelt im Wesentlichen noch die Organisation des Militärs in Kanton und Gemeinden in der Form des Kreiskommandos und der Sektionschefs. Weiter den Militärunterstützungsfonds und die Wehrpflichtabgabe.

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