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Schweiz & Welt

Abstimmung über Churer Kino-Initiative verschoben

Südostschweiz
29.03.2019, 10:02 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Die Initiative «Für eine lebendige Altstadt – für den Erhalt der Churer Stadtkinos» wäre am 19. Mai dem Churer Stimmvolk vorgelegt worden. Die Initianten sind aber mit einem Entscheid des Gemeinderates vom 7. März 2019 unzufrieden und haben deshalb eine Verfassungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Aber spulen wir zurück auf Anfang. Die Initiative verlangt, dass zwei Artikel im Baugesetz der Stadt Chur abgeändert werden.

Art. 46 Abs. 1 Die Arbeitszone A1 ist für Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe (ausgenommen Kinos) bestimmt. 
 
Art. 100 Abs. 4 (Übergangsbestimmung)  Die neue Fassung von Art. 46 Abs. 1 findet auf alle Baugesuche Anwendung, die im Zeitpunkt der Annahme der Initiative noch nicht rechtskräftig bewilligt sind.

Ziel der Initiative ist es also, den Bau des Grosskinos in Chur West der Baugesellschaft City West AG respektive der Domenig Immobilien AG zu verhindern.

Die Churer Kino-Initiative ist offiziell zustande gekommen

An der letzten Sitzung des Churer Gemeinderates stand das Thema auf der Traktandenliste. Dabei folgte das Parlament dem Stadtrat. Dieser ist der Auffassung, dass die Initiative zwar formell gesetzeskonform ist. Aus materiell-rechtlicher Sicht jedoch beurteilt er die vorgesehene Rückwirkungsklausel, die sogenannte «Übergangsbestimmung» im Baugesetz der Stadt Chur, als rechtswidrig, weil sie gegen übergeordnetes Recht verstösst. Sie sei zudem unverhältnismässig und verstosse gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.

Gemäss einer Mitteilung vom Freitagmorgen wehren sich die Initianten nun dagegen und ziehen vor das Verwaltungsgericht. Dieses soll nun über die Gültigkeit entscheiden. Der nächste Abstimmungstermin ist frühestens am 24. November 2019, da am 20. Oktober bereits die nationalen Parlamentswahlen anstehen werden.

Weiteres Gerichtsverfahren hängig

Im Mai 2018 hatte das Bündner Verwaltungsgericht entschieden, dass das Kino in Chur West gebaut werden kann. Daraufhin zogen die Gegner des Projekts vor Bundesgericht. Dort ist der Fall immer noch hängig. Dieses hat zwar zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Domenig Immobilien AG mit den Bauarbeiten starten kann. Falls die Beschwerde aber gutgeheissen wird, muss alles wieder zurückgebaut werden. (koa)

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